Erstauflage von Eschenbruch/Opitz, Kommentar zur SektVO erscheint

Den Vorgaben der EU-Richtlinie folgend, wurde im Jahr 2009 eine eigenständige Vergabeordnung für die Beschaffungen in den so genannten Sektoren geschaffen. Die Sektorenverordnung (SektVO) betrifft die Vergabe von Aufträgen in wichtigen Branchen wie z. B. im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung.

Da die neue SektVO eigenen Vergabemaximen folgte, bedurften die Vorschriften einer eigenständigen Auslegung und konnten nicht ohne Weiteres mit dem Instrumentarium der vorhandenen Verdingungsordnungen in Deutschland umgesetzt werden. Die Autoren wollten der Praxis daher eine fundierte Grundlage für den Umgang mit Vergaben in den Sektoren an die Hand geben. Prof. Dr. Klaus Eschenbruch und Dr. Marc Opitz haben in ihrem 2012 erstmals herausgegebenen Praktikerkommentar die Einzelbestimmungen der SektVO gründlich und praxisbezogen erläutert und sich dabei an der bisherigen gerichtlichen Entscheidungspraxis orientiert, um rechtssichere Lösungen zu liefern.

Mit der Neuauflage in 2019, die in Folge grundlegender Änderungen nach der Vergaberechtsreform und ihrer Auswirkungen auf die Vergabepraxis erschien, wurde das Herausgeberteam um Kapellmann-Anwalt Dr. Hendrik Röwekamp erweitert.

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