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Neubau Paul-Ehrlich-Institut

Das Paul-Ehrlich-Institut mit Sitz in Langen bei Frankfurt am Main erhält einen Neubau. Das neue Gebäudeensemble wird auf einem Grundstück direkt gegenüber dem aktuell genutzten Gebäude errichtet werden.

Das neue Gebäudeensemble soll rund 31.000 m² Nutzfläche umfassen und gliedert sich im Wesentlichen in Labor- und Bürobereiche, Tierhaltung, öffentliche Bereiche (Hörsaal, Museum, Cafeteria), Logistik und eine Parkgarage. Das Grundstück hat eine Grundfläche von etwa 65.000 m². Neben dem neuen Gebäudeensemble werden dort auch Freianlagen entstehen.

Projektbeteiligte

Am Neubauprojekt sind viele Partnerinnen und Partner beteiligt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes ist Eigentümerin des neu erworbenen Grundstücks. Sie ist zugleich Bauherrin des Neubaus, welchen sie künftig an das Bundesgesundheitsministerium (Nutzerressort) beziehungsweise an das Paul-Ehrlich-Institut (Nutzer und späterer Betreiber) vermieten wird. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main ist die zuständige Mittelbehörde der Bauverwaltung des Landes Hessen. Schließlich wird der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als baudurchführende Ebene der Bauverwaltung des Landes Hessen die Projektdurchführung federführend steuern.

IPA

Bei der Baumaßnahme Neubau Paul-Ehrlich-Institut handelt es sich in verschiedener Hinsicht um ein sehr anspruchsvolles und komplexes Projekt. Der Bauherr hat sich daher dazu entschieden bei der Projektabwicklung neue, innovative Wege zu gehen:

Nach derzeitigem Stand soll der Neubau des Paul-Ehrlich-Instituts in Langen als integrierte Projektabwicklung (IPA) auf der Grundlage eines Mehrparteienvertrags (MPV) umgesetzt werden. Vertrauen, Zusammenarbeit und Transparenz bilden hierbei das Fundament für ein gutes Gelingen und den Projekterfolg. Dafür werden Vertragspartner gesucht, die – ebenso wie die Beteiligten auf der Seite des Bauherrn – offen sind für neue, kooperative und integrative Arbeitsweisen.

In dem Modell der integrierten Projektabwicklung werden die Rahmenbedingungen (Kultur, Organisation, Ökonomie und Methoden) so ausgestaltet, dass die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten die Erreichung der Projektziele fördert. Dieser Ansatz ist in seinen Grundzügen angelehnt an das US-amerikanische Modell des Integrated Project Delivery (IPD) und das englische Project Partnering (PP) und wird seit 2015 in Deutschland vor dem Hintergrund des deutschen Rechts angepasst und weiterentwickelt. Derzeit werden in Deutschland auf dieser Basis bereits mehrere Großprojekte sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Sektor abgewickelt.

Die rechtliche Grundlage für die integrierte Projektabwicklung bildet der sogenannte Mehrparteienvertrag, in dem alle Schlüsselbeteiligten als Vertragspartner gebunden werden. Der Mehrparteienvertrag ist darauf ausgerichtet, dass die Vertragspartner auf Basis gemeinsamer Projektgrundsätze und in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit den Projekterfolg als gemeinsames Ziel verfolgen. Ein wesentliches Element hierbei ist, die Expertise der ausführenden Gewerke in die Planung einfließen zu lassen, um so in unmittelbarer Zusammenarbeit mit dem Objektplaner und den Fachplanern die Planungs- und Ausführungsqualität zu erhöhen und den gesamten Planungsprozess effektiver zu gestalten. Dabei synchronisieren die Vertragspartner des Mehrparteienvertrages ihre Arbeitsschritte mit dem Ziel, das Projekt bestmöglich vorzubereiten, zu planen und umzusetzen.

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