Praxisinfo Arbeitsrecht: BAG zur Schriftform von Befristungen
27. Oktober 2017
Eine bedeutsame Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2016 (7 AZR 797/14) ist bislang weitestgehend unbemerkt geblieben. Dabei setzt sie neue Maßstäbe für das Schriftformerfordernis von Befristungen und sollte daher jedem Arbeitgeber bekannt sein. Danach ist es zwingend notwendig, dass dem Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber unterzeichnete Befristungsabrede bereits vor Vertragsbeginn zugeht. Andernfalls gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen. In unserer Praxisinfo erläutern wir Ihnen das Urteil und seine praktischen Auswirkungen.
Ansprechpartnerin für Medienanfragen
Jennifer Wagener
Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation