Praxisinfo Immobilienrecht: BGH erteilt Schriftformheilungsklauseln deutliche Absage
21. November 2017
Ein aktuelles Urteil des BGH dürfte Unruhe in die Immobilienszene bringen: Danach schützen sogenannte Schriftformheilungsklauseln, ein in der Branche fest etabliertes Institut, nicht mehr vor einer auf einen Schriftformverstoß gestützten vorzeitigen Kündigung befristeter Mietverträge. Die Details hat unser Kompetenzteam Immobillienwirtschaftsrecht in einer kompakten Praxisinfo zusammengefasst.
Für Fragen zum Thema steht Ihnen Ihr Ansprechpartner bei Kapellmann jederzeit zur Verfügung. Gerne auch persönlich im Rahmen der am 30. November stattfindenden Immobilienkonferenz Ruhr - Regional, die wir als Aussteller unterstützen.
Ansprechpartnerin für Medienanfragen
Jennifer Wagener
Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation