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Kapellmann Sofort Expertise

Die Kapellmann Sofort Expertise kann vollständig online durchgeführt werden. Dies gewährleistet eine schnelle und einfache Abwicklung. Mit dem nachfolgenden Formular können Sie Ihren Auftrag verbindlich einleiten. Füllen Sie dazu bitte alle Felder vollständig aus. Notwendige Unterlagen können am Ende hochgeladen werden.

Nach Absenden des Antrags erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ihr Auftrag kann erst nach Durchführung der Bestätigung weiter bearbeitet werden.

Binnen 3 Werktagen unterrichten wir Sie, ob Ihre Sofort Expertise erstellt werden kann. Mit Annahme des Auftrags wird das Honorar nach der Honorarordnung in Höhe von mindestens 3.000 € fällig.

Honorarordnung

1. Pauschalhonorar

Die Kapellmann Sofort Expertise wird zu den folgenden genannten Pauschalgebühren angeboten. Mit dem Pauschalhonorar wird grundsätzlich die gesamte Tätigkeit der Kapellmann Rechtsanwälte abgegolten. Notwendige Auslagen (Fahrtkosten etc.) gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind vom Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

2. Höhe des Honorars

2.1 Das Honorar beträgt grundsätzlich 3.000 € zzgl. Umsatzsteuer. Das Honorar wird entsprechend dem Gegenstandswert, dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der eingereichten Unterlagen gemäß der nachfolgenden Tabelle angepasst:

Kriterien: Gegenstandswert, Schwierigkeit / Umfang der Unterlagen
Gegenstandswert bis 500.000 €
Gegenstandswert bis 5.000.000 € oder bis 500.000 € bei schwierigem Fall
Gegenstandswert bis 10.000.000 € oder bis 5.000.000 € bei schwierigem Fall
bis 50 Textseiten
3.000 €
4.500 €
6.000 €
50 bis 300 Textseiten
4.500
6.000 €
7.500 €
300 bis 1000 Textseiten
6.000 €
7.500 €
9.000 €

Umfang der Unterlagen: bis 50 Textseiten

3.000 €

Umfang der Unterlagen: 50 bis 300 Textseiten

4.500 €

Umfang der Unterlagen: 300 bis 1000 Textseiten

6.000 €

Umfang der Unterlagen: bis 50 Textseiten

4.500 €

Umfang der Unterlagen: 50 bis 300 Textseiten

6.000 €

Umfang der Unterlagen: 300 bis 1000 Textseiten

7.500 €

Umfang der Unterlagen: bis 50 Textseiten

6.000 €

Umfang der Unterlagen: 50 bis 300 Textseiten

7.500 €

Umfang der Unterlagen: 300 bis 1000 Textseiten

9.000 €

2.2 Für die Bemessung des Gegenstandswertes gelten die Regelungen der ZPO. Für den Umfang werden die insgesamt vom Auftraggeber eingereichten Seiten der Unterlagen (Antrag, Stellungnahmen und Anlagen) addiert. Für die Bewertung der Schwierigkeit ist die fachkundige Einschätzung des zuständigen Rechtsanwalts maßgeblich, ob über dem Durchschnitt liegende Probleme im tatsächlichen und/oder juristischen Bereich zu behandeln sind. Der Rechtsanwalt wird unaufgefordert seine Einschätzung zu den Honorarbemessungsgrundlagen mitteilen.

2.3 Wird auf Wunsch des Auftraggebers ein mündlicher Erörterungstermin durchgeführt, fällt ein zusätzliches Honorar in Höhe von 20% des unter Ziffer 2.1 genannten Grundhonorars an. Daraus ergeben sich folgende Honorare:

Honorar Expertise:
3.000 €
4.500 €
6.000 €
7.500 €
9.000 €
Honorar Erörterung:
600 €
900 €
1.200 €
1.500 €
1.800 €

Honorar Erörterung:

600 €

Honorar Erörterung:

900 €

Honorar Erörterung:

1.200 €

Honorar Erörterung:

1.500 €

Honorar Erörterung:

1.800 €

2.4 Ab einem Umfang der zu bewertenden Unterlagen von über 1.000 Seiten oder einem Gegenstandswert von über 10 Mio. € oder bei sehr schwierigen Sachverhalten schlägt der zuständige Rechtsanwalt dem Auftraggeber ein von der Tabelle (Ziff. 2.1) abweichendes, der Tätigkeit angemessenes Honorar vor. Als sehr schwierig gilt eine Angelegenheit, wenn nach fachkundiger Einschätzung des zuständigen Rechtsanwalts weit über dem Durchschnitt liegende Probleme im tatsächlichen und/oder juristischen Bereich zu behandeln sind. Der Auftraggeber hat sich zum Honorarvorschlag des Rechtsanwalts binnen einer Woche zu erklären. Stimmt er dem Vorschlag nicht binnen dieser Frist zu, gilt das Verfahren als beendet. Wird der Vorschlag rechtzeitig angenommen, gilt für die folgenden Bearbeitungsfristen gemäß der Verfahrensbeschreibung der Eingang der Zustimmung als Zeitpunkt der Antragsstellung.

Verfahrensbeschreibung

1 Verfahrensablauf

1.1 Verfahrenseinleitung

Der Auftraggeber stellt einen verfahrenseinleitenden Antrag unter Verwendung des Antragsformulars. Er benennt einen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, im Rahmen des Verfahrens Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Zusammen mit seinem Antrag reicht er eine Sachverhaltsbeschreibung ein, der sämtliche relevante Unterlagen beizufügen sind. Der Antrag und die Sachverhaltsbeschreibung mit den Unterlagen sind zu übersenden über die Homepage der Kapellmann Rechtsanwälte (www.kapellmann.de).

1.2 Annahme des Verfahrens

Innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang des Antrags teilen die Kapellmann Rechtsanwälte mit, ob der Auftrag angenommen wird. Vor Zugang dieser Mitteilung kommt kein Vertragsverhältnis mit den Kapellmann Rechtsanwälten zustande.

1.3 Rückfragen des Rechtsanwalts

Der zuständige Rechtsanwalt kann zur Aufklärung des Sachverhalts Rückfragen an den Auftraggeber stellen. Er ist dazu nur verpflichtet, wenn die ursprünglichen Angaben offensichtlich widersprüchlich oder lückenhaft sind. Eine Einbeziehung der Gegenpartei oder weiterer Beteiligter findet nicht statt. Zur Beantwortung der Rückfragen setzt der Rechtsanwalt eine Frist von 3 Werktagen. Antworten, die nach Ablauf der 3-tägigen Frist eingehen, sowie ohne Rückfrage nachgereichte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

1.4 Expertise

Auf der Grundlage des vorgetragenen Sachverhalts nimmt der Rechtsanwalt eine summarische Prüfung vor. Binnen 14 Tagen nach Eingang des Antrags legt der Rechtsanwalt eine juristische Erstbewertung des Sachverhalts und einen Handlungsvorschlag vor.

Sind einzelne Punkte des Sachverhalts nicht geklärt, unterbreitet der Rechtsanwalt die juristische Erstbewertung und seinen Handlungsvorschlag auf Grundlage der im Zivilprozess geltenden Beweislastgrundsätze.

2 Wahlweise mündliche Erörterung

Auf Wunsch dzs Auftraggebers kann nach Vorlage der Sofort-Expertise eine mündliche Erörterung des Ergebnisses mit dem zuständigen Rechtsanwalt durchgeführt werden.

3 Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Kapellmann Rechtsanwälten erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine Vertraulichkeit der übermittelten Daten hierdurch nicht gesichert werden kann und nimmt dies in Kauf.

4 Fristverlängerungen

Die in dieser Verfahrensordnung bestimmten Zeiträume und Fristen können im Einvernehmen mit dem Auftraggeber verlängert werden. Der zuständige Rechtsanwalt kann bei schwierigen oder sehr schwierigen Sachverhalten (Ziff. 2 der Honorarordnung) die Frist zur Vorlage der Erstbewertung und des Handlungsvorschlags durch Erklärung gegenüber dem Auftraggeber um 14 Tage verlängern. Gleiches gilt, wenn Antworten auf Rückfragen des Rechtsanwalts zu einer wesentlichen Veränderung des Verfahrensgegenstandes führen.

5 Zuständiger Rechtsanwalt

Die Erstellung der Sofort-Expertise erfolgt durch erfahrene Partner der Kanzlei. Die Kapellmann Rechtsanwälte sichern die interne Auswahl geeigneter Rechtsanwälte zu.

Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO).

6 Vorzeitige Beendigung des Verfahrens

Der Antrag ist ab dem Zugang bei den Kapellmann Rechtsanwälten für den Auftraggeber bindend. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7 Haftung

Die Kapellmann Rechtsanwälte verpflichten sich, eine Berufshaftpflichtversicherung vorzuhalten, die eine Mindestdeckungssumme von 10 Mio. € enthält. Die Haftung der Kapellmann Rechtsanwälte wegen Sach- oder Vermögensschäden ist für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die nicht abschließende Sachverhaltsaufklärung und die in einem engen Zeitfenster erfolgende juristische Beurteilung die Beratungsintensität und die Sorgfalt eines Beratungsmandates nicht gewährleisten können. Eine Haftung der Kapellmann Rechtsanwälte besteht daher nur, soweit unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Verfahrens eine Pflichtverletzung zu bejahen ist.

8 Kosten

Der Honoraranspruch entsteht in voller Höhe mit der Annahme des Verfahrens (Ziff. 1.2). Im Zuge der Mitteilung über die Annahme werden die Kapellmann Rechtsanwälte eine Vorschusszahlung anfordern. Das Honorar ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung bargeldlos zu zahlen. Den Kapellmann Rechtsanwälten steht hinsichtlich der Übersendung der juristischen Erstbewertung und des Handlungsvorschlags sowie der Durchführung eines mündlichen Erörterungstermins ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern der Vorschuss noch nicht eingezahlt wurde.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Honorarordnung.

Kontakt

Bei Fragen zu unseren Online-Services schreiben Sie bitte an online-services[@]kapellmann.de.

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