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Erfolg vor dem EuGH: Kapellmann verteidigt Bundesrepublik Deutschland im Streit um Bahn-Struktur

06. July 2017

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Vorwurf der Europäischen Kommission, gemäß dem die Konzernstruktur der Deutsche Bahn AG gegen EU-Verträge verstoße, zurückgewiesen.

Konkret richtete sich die Klage der Kommission vor allem gegen Vereinbarungen zur Gewinnübertragung zwischen den DB-Konzernbereichen Infrastruktur und Betrieb, die zur Querfinanzierung genutzt würden. Dadurch würden nach Meinung der Kommission u. a. Wettbewerbsregeln und somit Verpflichtungen der BRD zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums missachtet. Aus Sicht des Gerichtshofs konnte die Kommission jedoch den Nachweis der wesentlichen Vorwürfe nicht erbringen. Eine Ausgliederung der DB Netz AG aus dem Bahnkonzern ist daher weiterhin nicht erforderlich.

Die Prozessvertretung der Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH erfolgte durch den Brüsseler Kapellmann-Anwalt Prof. Dr. Robin van der Hout, der die BRD bereits 2013 in einem Streit um die Holdingstruktur der Deutsche Bahn AG erfolgreich vor dem EuGH vertreten hatte. Das Brüsseler EU-Rechts-Team der Kanzlei verfügt über umfangreiche Prozesserfahrung vor den EU-Gerichten und war u. a. für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Europäische Kommission bereits in einer Vielzahl von Verfahren tätig.

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Head of Marketing, Business Development & Communications

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