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Erfolg für die Europäische Kommission mit Kapellmann vor dem EuG: Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen Zugangs zu Dokumenten abgelehnt

12. December 2018

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen und damit einen Beschluss der Europäischen Kommission bestätigt, keinen Zugang zu Dokumenten zu gewähren.

Die Kommission hatte einem Antrag der DUH auf Zugang zu Dokumenten nur teilweise stattgegeben. Nach dem Unionsrecht hat grundsätzlich jedermann Zugang zu Dokumenten der EU-Institutionen, sofern keine schwerwiegenderen Interessen entgegenstehen. Ein überwiegendes Interesse auf Zugang wird insbesondere dann angenommen, wenn Dokumente „Emissionen in die Umwelt“ betreffen. In verschiedenen Gerichtsverfahren wird zurzeit geklärt, wann Informationen von diesem Begriff erfasst sind. Das EuG hat entschieden, dass die von der Deutschen Umwelthilfe verlangten Dokumente keine „Emissionen in die Umwelt“ betreffen. Denn wenn jede Information zugänglich gemacht würde, nur weil ein Zusammenhang zu emissionsbezogenen Fragen besteht, würde der Schutz des Berufsgeheimnisses und beruflicher Interessen gefährdet.

Prozessvertreter der Europäischen Kommission waren die Brüsseler Kapellmann-Anwälte Prof. Dr. Robin van der Hout und Dr. Christian Wagner. Sie vertreten regelmäßig ihre Mandanten in Verfahren wegen des Zugangs zu Dokumenten und der Veröffentlichung von Informationen vor den Unionsgerichten. Dies betrifft insbesondere Anträge zu Umweltinformationen, welche für die Zulassung von Produkten oder Substanzen relevant sein könnten.

Bildquelle: Gerichtshof der Europäischen Union

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Head of Marketing, Business Development & Communications

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