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Kapellmann veröffentlicht Lesefassung zum neuen Bauvertragsrecht

15. March 2017

Am 09.03.2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschlossen, das nach Zustimmung des Bundesrates für Bau-, Bauträger-, Architekten- und Ingenieurverträge, die nach dem 01.01.2018 geschlossen werden, gelten soll (vgl. Kapellmann-Meldung vom 10.03.2017 nebst Link auf die Beschlussvorlage).

Die Beschlussvorlage besteht aus einzelnen Änderungsregelungen, eine offizielle konsolidierte Fassung des ab dem 01.01.2018 geltenden Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wurde bislang noch nicht erstellt. Damit die Praxis bereits jetzt die beschlossenen Änderungen im Kontext der bisherigen Vorschriften insbesondere des Werkvertragsrechts prüfen und bewerten kann, hat die Kapellmann Praxisgruppe Bau- und Architektenrecht eine solche konsolidierte Fassung des BGB und weiterer betroffener Gesetze erstellt.

Neues Bauvertragsrecht: Konsolidierte Fassung der neuen Regelungen

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Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Head of Marketing, Business Development & Communications

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