Die Bundesregierung plant eine Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, um die Kennzeichnungspflicht auszuweiten und die Umsetzung praxistauglicher zu gestalten. Die Ausweitung soll insbesondere eine Kennzeichnungspflicht für ausländische Lebensmittel umfassen.
Die Kapellmann-Anwälte Dr. Christian Wagner und Yanis Klumpp, LL.M. haben im Auftrag der Initiative Tierwohl, des Deutschen Bauernverbands (DBV), des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) und des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF) geprüft, ob eine Kennzeichnungspflicht für importiertes Fleisch grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar wäre. Sie haben zudem Empfehlungen für die Gestaltung abgegeben.