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BeckOK-InsO, Bau- und Architektenrecht in der Insolvenz

35. Auflage, 2024, C.H. Beck (Online-Kommentar)
Herausgeber: Fridgen/Geiwitz/Göpfert
Mitautor: Dr. Stefan Matthies Dr. Sebastian Zeyns

Der Beck’sche Online-Kommentar zur InsO und zur InsVV ist ausschließlich online und nicht in der klassischen Buchform erhältlich. Es wurd ein inhaltlich verlässliches und aktuelles Werk hergestellt. Dies ist nicht ganz einfach, denn das Insolvenzrecht unterliegt seit der Einführung der InsO im Jahr 1999 einer andauernden Dynamik und Fortentwicklung.

Angesichts von 45 Änderungen der InsO seit ihrer Schaffung im Jahr 1994 und bei jährlich mehr als 200 veröffentlichten Entscheidungen des für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (2014) besteht der Bedarf, den Rhythmus, in dem Kommentare üblicherweise überarbeitet werden, zu beschleunigen. Durch vier Aktualisierungszyklen pro Jahr, in denen jeweils in alle Vorschriften die Veränderungen in Gesetzeslage und Rechtsprechung eingearbeitet werden, soll das vorliegende Werk die größte am Markt verfügbare Aktualität eines InsO-Kommentares gewährleisten.

Von anderen Kommentierungen hebt sich der der Online-Kommentar außerdem ab durch die Nutzung der Verlinkungstechnik, durch Überblicke vor jedem Paragrafen und durch die Einführung einer Detailebene, die nach Bedarf zusätzlich ein- oder ausgeblendet werden kann.

Der Autorenkreis besteht aus erfahrenen Insolvenzrechtlern. Ihre berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Wissenschaftler oder Richter hat Bezug zum Gegenstand der Kommentierung, so dass deren Verlässlichkeit und die Relevanz der beschriebenen Themen sichergestellt ist. Die Herausgeber danken den Autoren herzlich dafür, dass sie ihre Erfahrung einbringen und nicht nur einen ersten Schritt mit der Erstellung des Kommentars getan haben, sondern dass sie auch die ebenso lehrreiche wie mühevolle Aktualisierung des Werkes in der Zukunft zugesagt haben. Dem Verlag C.H. Beck ist für die nicht nachlassende Unterstützung und Organisation nicht weniger zu danken.

Der Wunsch der Herausgeber ist es, dass die Leser ihre Kritik am Kommentar übermitteln, damit die Autoren damit arbeiten können. Gleichermaßen werden Ihre ungelösten Rechtsfragen entgegengenommen, um in geeigneten Fällen auch die anderen Leser nach einer Aktualisierung des Kommentars an unserem Lösungsvorschlag teilhaben zu lassen.

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