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Das neue Bauvertragsrecht

1. Auflage 2018, Verlag C.H. Beck
Autor: Dr. Marcus Hödl

Durch das geplante Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, wird das Bauvertragsrecht umfassend überarbeitet. Es sieht Regelungen im Werkvertragsrecht vor sowie Änderungen im Kaufrecht in Bezug auf die Gewährleistung für mangelhaftes Baumaterial. Hierdurch soll für mehr Verbraucherschutz gesorgt werden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen spezielle Regelungen für den Bauvertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt werden. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind:

  • Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen
  • Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme
  • Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund
  • Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers (beim Verbraucherbauvertrag)
  • Verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit (beim Verbraucherbauvertrag)
  • Zweiwöchiges Widerrufsrecht für den Besteller (beim Verbraucherbauvertrag)

Ferner sollen spezielle Regelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag eingeführt werden. Im Zuge dessen sollen Architekten und Ingenieure haftungsmäßig entlastet werden.

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