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Erste Vergütungsvorschläge für BIM-Management-Leistungen

22. November 2024

Das digitale Planen und Bauen setzt sich zunehmend durch. Speziell im Planungsbereich fehlt es noch an belastbaren Grundlagen für die Festlegung einer angemessenen Vergütung bei der Anwendung digitaler Planungstools. Die Entwicklung entsprechender Vergütungsstandards wird dadurch erschwert, dass digitales Planen und Bauen in unterschiedlichsten Ausformungen angewandt wird (BIM ≠ BIM). Im Wesentlichen bestimmt die Kombination und der Einsatz unterschiedlichster Anwendungsfälle den Aufwand für die Marktbeteiligten. Für die Planungsleistungen selbst wird mit der HOAI-Reform 202x eine erste Klarstellung erwartet, wonach bei der Umsetzung eines Regelprozesses BIM keine Anpassung der Grundleistungshonorare nach der HOAI vorzunehmen. Zum Teil gibt es in der Literatur Vorschläge, die auch differenzierter an die Umsetzung einzelner Anwendungsfälle anknüpfen. Die Herausarbeitung von Vergütungsstrukturen für die Planungsbeteiligten bei der Anwendung bestimmter BIM-Anwendungsfälle wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. 

Ein wesentlicher Teilnehmer bei der Umsetzung digitaler Planungs- und Ausführungsprozesse ist der sog. BIM-Manager. Der BIM-Manager ist sozusagen der Projektsteuerer des Planungs- und Ausführungsprozesses mit digitalen Werkzeugen. Er ergänzt das klassische Leistungsbild der Projektsteuerer für die mit der Umsetzung von BIM verbundenen Prozesse und erarbeitet mit dem Auftraggeber die Datenanforderungen (Auftraggeberinformationsanforderungen (LOIN)) und den BIM-Abwicklungsplan und kontrolliert die datenbasierte Zusammenarbeit der Beteiligten während des Projektablaufs. Teilweise werden entsprechende Leistungen mit klassischen Projektsteuerungsleistungen zusammen vergeben, zum Teil werden BIM-Management-Leistungen auch von unabhängigen Unternehmen erbracht. 

Auch diese Leistung wird in unterschiedlichen Ausprägungen beauftragt. Eine Autorengruppe aus BIM-Managern marktführender deutscher Unternehmen (Alexander Dellen von Formitas AG und Thomas Liebich von AEC 3 Deutschland GmbH) haben zusammen mit unserem Kollegen Professor Klaus Eschenbruch erste Vergütungsvorschläge entwickelt. Diese basieren auf einem Leistungsbeschrieb für das BIM-Management des deutschen Bundesbaus, welches ein anspruchsvolles Leistungsbild darstellt. Auf dieser Grundlage haben die Beteiligten unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus einer Vielzahl einzelner Projekte Honorarvorschläge entwickelt, die an anrechenbare Kosten anknüpfen. Ergänzend wurden Intensitätsstufen der zu beauftragenden Unterstützungsleistungen erarbeitet (von BIM-Basic über BIM-Standard zu BIM-Complete). Abweichungen von BIM-Leistungsstandards im Sinne von BIM-Basic oder BIM-Complete rechtfertigen Abschläge bzw. Zuschläge von bis zu 20 %, bezogen auf eine in der Zeitschrift BauR 2024, S. 1575 f. veröffentlichte Honorartabelle. 

Die Honorarkurve für ein Standardunterstützungsmodell im BIM-Management stellt sich dabei grafisch wie folgt dar:

 

Im Kern zeigt die Auseinandersetzung mit Vergütungsvorschriften, dass das BIM-Management-Honorar in der Regel mit 20 bis 25 % des Projektsteuerungshonorars nach AHO angesetzt werden kann. 

Die Veröffentlichung leistet einen ersten Beitrag zur Vergütungsfindung im Bereich des digitalen Planens und Steuerns. Die Überlegungen können auch Anstöße für entsprechende Honorarvorschläge der planenden Disziplinen leisten. 

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