Das „Haus Rang" in Königstein im Taunus gehört zu den bedeutendsten Kulturdenkmälern in Hessen. Die Villa wurde zwischen 1960 und 1964 nach Plänen des Architekten Richard J. Neutra errichtet und ist seit Jahren in einem schlechten baulichen Zustand – die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete darüber im Jahr 2025.
Das Grundstück wurde seinerzeit von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft im Erbbaurecht vergeben. Angesichts der fortschreitenden Vernachlässigung des Gebäudes machte die Eigentümerin den sogenannten Heimfall geltend – die Rückübertragung aller Rechte am Gebäude an die Grundstückseigentümerin. Prof. Dr. Stefan Pützenbacher und Dr. Lena Gutberlet-Wendorff von unserem Frankfurter Team haben die Eigentümerin dabei auf mehreren Ebenen begleitet: im zivilrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main sowie bei den Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen und dem Hochtaunuskreis als untere Denkmalschutzbehörde.
Am Ende stand eine Einigung mit den Erben der Bauherren und deren Nachlass- bzw. Insolvenzverwalter. Der Heimfall wurde geregelt und konkrete Sanierungsmaßnahmen vereinbart – das stark vom Verfall bedrohte Gebäude kann damit gesichert werden.
Das Mandat steht an der Schnittstelle von Erbbaurecht und Denkmalschutzrecht. Mit diesen Themen befassen sich die Teams Öffentliches Recht und Immobilienwirtschaftsrecht, dem unter anderem Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Dr. Lena Gutberlet-Wendorff, Dr. Anna Ruth Leo und Dr. Lucas Schwalbach angehören.