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Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD: Klarheit für das Gebäudetyp-E Gesetz?

14. April 2025

Seit letzter Woche ist er da – der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD: „Verantwortung für Deutschland“ – und er bringt Klarheit zum Thema Gebäudetyp-E.

  • Am 06. November 2024 hatte es der Entwurf des Gebäudetyp-E Gesetzes durch das Bundeskabinett geschafft – allerdings ist die Neuregelung aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampel nicht mehr beschlossen worden.
  • Nach einigem Hin- und Her ist klar, auch die neue Regierung wird den Gebäudetyp-E voranbringen. Der Koalitionsvertrag gibt an: „Baustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert.“
  • Worum geht es hierbei:
    - Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aaRdT) werden aufgeteilt in Komfort- und Ausstattung sowie sonstige Regelungen. 
    - Das Abweichen von allgemein aaRdT soll u.a. bei Regelungen Komfort- und Ausstattung vereinfacht werden.
    - Im Klartext: weicht man von diesen Regelungen ab, stellt dies keinen Mangel mehr da. 
    - Der Gebäudebauvertrag zwischen fachkundigen Unternehmern wird eingeführt; in diesem ist ein umfassenderes Abweichen von aaRdT möglich

Dabei ist der Entwurf des bisherigen Gebäudetyp-E Gesetz durchaus umstritten – in bemerkenswerter Klarheit hatte der VII. Senat des BGH bereits im Dezember 2024 geäußert, dass der Entwurf „zur Herbeiführung seines Ziels nicht geeignet“ sei. Ob der Gesetzesentwurf allerdings vor dem Hintergrund dieser Kritik nochmal angepasst wird, ist noch unklar.

Fragen rund um das Gebäudetyp-E Gesetz beantworten die Mitglieder unserer Praxisgruppe Bau- und Architektenrecht sowie unseres Kompetenzteams Green Contracts gerne.
 

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