Das neue „Bau-Turbo“-Gesetz (§ 246e BauGB) ist am 30.10.2025 in Kraft getreten. Es soll den Wohnungsbau vereinfachen und beschleunigen - mit weitreichenden Änderungen im Baugesetzbuch. Ergänzend dazu gewinnt der Gebäudetyp E („Einfaches Bauen“) an Bedeutung, um schneller, günstiger und flexibler Wohnraum zu schaffen. Die Teilnehmenden erhalten einen praxisnahen Überblick über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und lernen, wie der Gebäudetyp E als ergänzendes Instrument zur Beschleunigung des Wohnungsbaus eingesetzt werden kann. Sie können die neuen Instrumente besser einschätzen und für ihre kommunale Praxis nutzbar machen.
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