Seit der Omnibus der EU rollt, mit dem zahlreiche Vorhaben in Bezug auf Nachhaltigkeit im Bau- und Immobilienbereich Schwung verloren haben und es auch z.B. das CSRD nicht in Gesetzesform geschafft hat, verwundert positiv, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD Nachhaltigkeit wieder in den Fokus rückt – wenngleich nicht umfassend. Für die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), die bis Mai 2026 erfolgen soll, kündigt der Koalitionsvertrag schonmal an, dass man die Umsetzung hinauszögern möchte.
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Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD: Nachhaltigkeit in der Baubranche
16. April 2025

Wichtigste Neuigkeit in der finanziell nicht ganz einfachen Bau- und Immobilienbranche ist sicherlich, dass die Förderprogramme der KfW vereinfacht werden sollen. Insbesondere das Programm „Modernisierung“ soll „Anreize für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen“ bieten. Welche das sind, bleibt zunächst offen. Flankiert werden soll das Ganze von günstigen Finanzierungskonditionen. Auch der aktuelle E55-Standard soll noch einige Zeit weiter gefördert werden.
Daneben wird das viel kritisierte „Heizungsgesetz“ – gemeint ist die aktuelle Version des Gebäudeenergiegesetz (GEG) – „abgeschafft“ oder korrekt: erneut umfassend geändert. Im Fokus stehen Schlagworte wie Technologieoffen, Flexibilität und Einfachheit. Die mit dem „Heizungsgesetz“ einhergehende Sanierungs- und Heizungsförderung soll aber beibehalten werden. Zudem soll die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfacht werden.
In Summe hat sich der Koalitionsvertrag viel vorgenommen, bleibt aber doch noch sehr vage, wenn es um die Art und Weise der Umsetzung geht. Es bleibt spannend.
Fragen zum Thema beantworten die Mitglieder unserer Praxisgruppe Bau- und Architektenrecht sowie unseres Kompetenzteams Green Contracts gerne.