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Novelle des Klimaschutzgesetzes angekündigt

26. April 2023

Der Expertenrat für Klimafragen ist für die Überprüfung der Treibhausgasemissionsdaten im Hinblick auf die Einhaltung der Jahresemissionsmengen der Sektoren, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt sind, verantwortlich. In diesem Zusammenhang legt der Expertenrat alle zwei Jahre ein Gutachten zu bisherigen Entwicklungen und Trends der Treibhausgasemissionen sowie zur Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen vor und prüft hierzu auch die Treibhausgasminderungswirkung von Klimaschutzmaßnahmen in Sofort- und Klimaschutzprogrammen der Bundesregierung.  

Auf Basis der Daten des Umweltbundesamtes vom 15. März 2023 ist das Ergebnis der Prüfung des Expertenrats für den Gebäudesektor ernüchternd. Obwohl Projektentwickler, Bauträger und Bauunternehmen mit breiter Brust für ESG, Nachhaltigkeit, Klimaschutz werben, zeigen die Daten ein anderes Bild: die Ziele für den Gebäudesektor sind mit einer Überschreitung von vier Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten für das Jahr 2022 erneut gerissen worden. Schlechter schnitt nur der Verkehrssektor ab, die anderen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie und Landwirtschaft) konnten die gesteckten Ziele erreichen.

Rein praktisch wird dies nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nun zu einer Überprüfung des vorliegenden Sofortprogramms 2022 und zu einer möglichen Novelle des Klimaschutzgesetzes führen. Dabei betonte der Expertenrat erneut, dass die im Klimaschutzgesetz festgelegte Emissionsmenge auf Grund des Budgetansatzes kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Das Ende März 2023 im Koalitionsausschuss vorgelegte Papier, Lockerung von Klimaschutzregeln vorzusehen, geht daher – dem Expertenrat zufolge – in die vollkommen falsche Richtung, insbesondere da hierbei auch Aufweichungen der Ressortverantwortung vorgesehen wären.

Was bedeutet das nun konkret für den Bau- und Immobilienbereich? Die Maßnahmen aus dem Sofortprogramm 2022 sehen für den Bau- und Immobilienbereich folgende Eckpunkte vor

  • Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)
  • Klimagerechter sozialer Wohnungsbau
  • Überprüfung Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Es ist daher zu erwarten, dass die noch neuen Fördermöglichkeiten des BEG erneut angepasst und geändert werden; auch die erst zum 01. Januar 2023 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, zu der bereits am 03. April 2023 ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauweisen zur Änderung vorgelegt wurde, steht schon wieder auf dem Prüfstand.

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