Die Europäische Kommission genehmigt das EEG 2021 in Teilen – Die energiekostenintensiven Unternehmen sind schon einmal auf der sicheren Seite
29. April 2021
Die Europäische Kommission teilt heute Mittag mit: Die Regelungen des EEG 2021 für energiekostenintensive Unternehmen und Landstromanlagen für die Versorgung von Seeschiffen sind mit dem Europäischen Beihilferecht vereinbar! Die Pressemitteilung liest sich zunächst so als sei das EEG 2021 insgesamt für beihilferechtlich zulässig befunden worden. Die Kommission weist jedoch abschließend darauf hin, dass weder die Südquoten und -ausschreibungen noch die Anschlussförderung für diverse Altanlagen, insbesondere die Altholzanlagen und die Onshore Windanlagen, noch die Nachbesserung im Bereich der Förderung der Wasserstoffherstellung hiermit mit freigegeben sind. Ebenfalls nicht erfasst ist im Bereich der energiekostenintensiven Unternehmen die Erweiterung auf selbständige Teile eines Unternehmens. Insoweit setzt sich die Hängepartie also leider fort. Die Kommission scheint insoweit aber Spielraum offen zu lassen als dass sie darauf hinweist, dass diese Maßnahmen nur separat notifiziert werden müssen soweit sie als Beihilfen einzuordnen sind. Die Kommission verweist auch auf ihre bisherigen Entscheidungen zum EEG 2014 und EEG 2017 und die darin bereits beihilferechtlich freigegebenen Maßnahmen.
Es bleibt zu hoffen, dass die deutsche Bundesregierung und die Europäische Kommission hier zeitnah auch hinsichtlich der weiteren Bestandteile des EEG 2021 Klarheit schaffen und insbesondere auch öffentlich mitgeteilt wird, inwieweit hier von einer beihilferechtlichen Genehmigungspflicht ausgegangen wird.
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