Anwälte Kompetenzen Veranstaltungen Nachrichten Karriere Infoportal EN

Bank- und Finanzierungsrecht

Wir beraten Privatpersonen, mittelständische und große Unternehmen, Kreditinstitute und die öffentliche Hand bei Fragen des Bank- und Finanzierungsrechts – von der außergerichtlichen Begutachtung bis zur Vertretung vor Gericht und bei behördlichen Verfahren. Um eine ganzheitliche und vorausschauende Beratung zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit anderen Praxisgruppen unserer Kanzlei zusammen.

Als führende Kanzlei im Bau- und Architektenrecht sowie im Immobilienrecht beraten wir mit besonderer Expertise in allen finanzierungsrechtlichen Fragen rund um Bauvorhaben und Immobilien. Darüber hinaus begleiten wir projektfinanzierende Banken bei der Einrichtung und Umsetzung von Controlling- und Monitoringsystemen zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher (Risikominimierungs-)Pflichten. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Praxis bildet die Beratung zu regulatorischen Anforderungen bei Publikumsbeteiligungen, insbesondere bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien. Laufend beraten wir überdies bei erlaubnis- und aufsichtsrechtlichen Fragen, ebenso im Kapitalanlage-, im Kreditvertrags- und im Kreditsicherungsrecht.
 

Zahlungsverkehrs- und Zahlungsdienstrecht

Der Zahlungsverkehrsmarkt wird zunehmend komplexer. Online-Lösungen für Überweisungen werden verstärkt genutzt und dabei immer häufiger Zahlungsdienstleister eingeschaltet. Insbesondere die beiden EU-Zahlungsdienste-Richtlinien der letzten Jahre haben zu einer strengeren Regulierung und damit zu schwer durchschaubaren rechtlichen Rahmenbedingungen für das Zahlungsverkehrs- und Zahlungsdienstrecht geführt.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, Fallstricke frühzeitig zu erkennen und mögliche Komplikationen zu vermeiden. Außerdem vertreten wir Mandanten bei der Durchsetzung gerichtlicher Ansprüche, etwa bei fehlgeschlagenen Überweisungen.

Ausgewählte Referenzen

  • Laufende Beratung einer mittelständischen Bank in allgemeinen bankrechtlichen Angelegenheiten (z. B. zum Überweisungsverkehr, Vollstreckungen etc.)
  • Beratung nationaler und internationaler Unternehmen zur (AGB-)vertraglichen Ausgestaltung von Online-Bestellungs- und -Bezahlvorgängen
  • Beratung von mittelständischen und großen Unternehmen zur Ausgestaltung und Strukturierung interner Autorisierungsvorgänge im Zusammenhang mit Zahlungsanweisungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung diverser Mandanten in Verbindung mit fehlgeschlagenen/nicht autorisierten Überweisungsvorgängen
Kapitalanlagerecht

Kreditinstitute und Anlageberater sind verpflichtet, ihre (Beratungs-)Kunden anlage- und anlegergerecht zu beraten und Interessenkonflikte zu vermeiden oder offenzulegen. Empfehlungen müssen den Anlagezielen des Kunden entsprechen.

Wir verfügen über langjährige Prozesserfahrung – sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen können.

Ausgewählte Referenzen

  • Gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatungen zu Swap-Geschäften und anderen derivaten Finanzprodukten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei (Anlage-)Beratungspflichtverletzungen
Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht

Wir beraten sowohl Darlehensgeber als auch Darlehensnehmer bei der Gestaltung von Kreditverträgen sowie zu den entsprechenden Sicherheiten, wie etwa Grundschulden oder Bürgschaften.

Ausgewählte Referenzen

  • Dauerhafte Beratung von Grundstücks- und Bauträgergesellschaften zur Ausgestaltung von Kreditverträgen und Sicherungsvereinbarungen
  • Beratung von Immobilienunternehmen zur grundbuchlichen sowie sonstigen Absicherung von Kreditrisiken
Beratung zu Vermögensanlagen

Zu den Vermögensanlagen gehören u. a. stille Beteiligungen, KG-Anteile, Genussrechte oder Darlehen einschließlich Crowd-Finanzierungen. Nach dem Vermögensanlagegesetz ist ihre Ausgabe mit zahlreichen Pflichten verbunden. Mit dem erforderlichen Überblick beraten wir unsere Mandanten daher beispielsweise bei der Konzeption von Anlageangeboten, der Prospekterstellung und -prüfung sowie den nachlaufenden Verpflichtungen einer Emission.

Ausgewählte Referenzen

  • Beratung eines überregionalen deutschen Flughafens bei der Ausgabe von Genussrechten an Mitarbeiter
  • Beratung mehrerer Windkraftunternehmen und Stadtwerke beim öffentlichen Angebot von Vermögensanlagen zu Windparkbeteiligungen einschließlich Erstellung oder Prüfung von Verkaufsprospekten
Projekt- und Konsortialfinanzierung

Kennzeichnend für die Projektfinanzierung ist die Gründung einer separaten Projektgesellschaft, die für Errichtung und Durchführung des Projekts verantwortlich ist. Für Investoren und Kreditgeber sind bei einer Kreditzusage bzw. Investitionsentscheidung weniger die klassischen Kreditsicherheiten relevant. Im Fokus stehen vielmehr die erwarteten Erträge des Projekts. Wir beraten zu klassischen Projektfinanzierungen und den damit verbundenen Sicherheitenvereinbarungen sowie auch zu komplexen Konsortialfinanzierungen.  

Ausgewählte Referenzen

  • Regelmäßige Beratung von Windkraftunternehmen und Stadtwerken bei der Projektfinanzierung von Windparks
  • Beratung eines führenden Versandhändlers von Autoteilen bei der Aufnahme eines Konsortialkredits
Unternehmensfinanzierung und Restrukturierung

Das Recht der Unternehmensfinanzierung umfasst allgemein die Finanzierung von Unternehmen, die von einer natürlichen Person oder einer Gesellschaft betrieben werden. Neben dem klassischen Bankdarlehen gehören dazu Maßnahmen der Unternehmens- und Akquisitionsfinanzierung von der Ausstattung mit Eigenkapital über die Gewährung von Fremdkapital durch Gesellschaftsdarlehen bis zu hybriden bzw. mezzaninen Finanzierungmitteln. Zu Letzteren zählen z. B. stille Beteiligungen und Wandeldarlehen. Da dieser Bereich eng mit gesellschaftsrechtlichen Fragen verknüpft ist, arbeiten wir hier regelmäßig mit der Praxisgruppe Handels- und Gesellschaftsrecht zusammen.

Unternehmen in der Krise unterstützen wir bei der Entwicklung und der Umsetzung von Sanierungs- und Umstrukturierungskonzepten. Gläubiger eines in die Krise geratenen Unternehmens beraten wir bei der Sicherung und der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Controlling und Monitoring für Bau- und Projektfinanzierer

Politik und Bankenaufsicht arbeiten weltweit an einer verbesserten Regulierung des Bankensystems. Die Festlegungen aus Basel III tragen einem ureigenen Interesse der Banken Rechnung: der Risikominimierung.

Dabei wird es für Banken immer wichtiger, das Know-how der Finanzierung von Bauprojekten und Immobiliengeschäften mit spezifischem Fachwissen über Hochbau und technische Gebäudeausrüstung anzureichern. Baufachliches Wissen kann aber nicht immer in dem erforderlichen Maß vorausgesetzt werden.

Wir haben deshalb ein Leistungsprofil entwickelt, mit dem wir das Bau- und Finanzierungsrisiko der von uns beratenen Banken systematisch senken.

Leasing

Im Bereich Leasing beraten wir u. a. bei der Gestaltung und Optimierung entsprechender Verträge oder zur Fortfaitierung von Leasingforderungen. Daneben unterstützen wir unsere Mandanten – je nach Interessenlage – bei der gerichtlichen Durchsetzung oder der Abwehr von Leasingforderungen.

Ausgewählte Referenzen

  • Beratung einer mittelständischen Bank beim Ankauf von Leasingforderungen
  • Vertretung eines führenden Unternehmens im Großhallenbau bei diversen Fragen des Leasingrechts

Downloads

Factsheet Interdisziplinäres Bankencontrolling

Kapellmann | Infoportal   

Immer auf dem Laufenden mit unseren Praxisinfos und Veranstaltungen!

Publikationen

Aufsätze

du Mont, Anspruch auf Zugang zum Zahlungskonto für Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister und seine praktische Durchsetzung, Recht der Zahlungsdienste 3(2022), 2 vom: 23. Juni 2022, S. 114-121

Bosse/Stark, Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert bei der Beratung vor Abschluss strukturierter Kommunaldarlehen?, KommJur 2014, 409

Krings, Die Neufassung der AGB-Banken, in: Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) 1992, S. 326-335

Urteilsanmerkungen

Mainka, Kein Nutzungsersatz für Verbraucher bei Widerruf von Kreditverträgen!, Anm. zu EuGH, Urteil vom 04.06.2020 – Rs. C-301/18, IMR 2020, 518

Beiträge zum Thema Bank- und Finanzierungsrecht

Nachrichten zum Thema Bank- und Finanzierungsrecht

Anwälte Kompetenzen Veranstaltungen Nachrichten Standorte Karriere Infoportal Online Services Publikationen Über Kapellmann 50 Jahre Nachhaltigkeit