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ESG in der Bau- und Immobilienbranche

ESG-konformes Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden ist aktuell in aller Munde. Dabei herrscht häufig noch Ratlosigkeit, wenn Environmental, Social und Governance rechtssicher in Verträgen vereinbart werden sollen. Dies liegt einerseits an fehlenden rechtlich verbindlichen Definitionen und andererseits an einem Begriff, zu dem in der Bau- und Immobilienbranche noch kein einheitliches Verständnis herrscht. 

Die Umsetzung der Vorgaben der EU-Taxonomie (EU) 2020/852 ist dabei häufig nur der erste Schritt, den die Parteien gehen wollen. Von der Festlegung eines wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel im Sinne der EU-Taxonomie bis hin zum schillernden ESG-Begriff der Bau- und Immobilienbranche ist es jedoch ein weiter Weg. Auch für den öffentlichen Auftraggeber ist es häufig schwierig, Vergabekriterien im Bezug auf Nachhaltigkeit rechtssicher festzulegen und in die Vergabe einzubringen. 

Wir beraten Auftraggeber bei der Auswahl ESG-konformer Auftragnehmer, helfen bei der Entwicklung einer eigenen ESG-Strategie (unternehmensintern oder projektbezogen) und gestalten auch sämtliche Verträge zur ESG-konformen Umsetzung des Bauvorhabens. Dabei können wir – je nach Bedarf – den Schwerpunkt auf E (Ökologie), S (Soziales) oder G (Governance) setzen. Ob in der Projektsteuerung, im Planungs- oder im Bauvertrag, konkrete und messbare Leistungspflichten zur Umsetzung des jeweiligen ESG-Ziels sind unerlässlich. Diese können wir – auch hier je nach Bedarf – in unterschiedlichen Anspruchsniveaus ausgestalten.

Unser Leistungsangebot:

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