
HOAI 2021: Konsolidierte Fassung und erste Einordnung für die Praxis
13. November 2020

Zum 1. Januar 2021 wird die Anfang November vom Bundesrat beschlossene novellierte Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI) in Kraft treten. Infolge des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 war der Verordnungsgeber gehalten, das verbindliche Preisrahmenrecht unverzüglich abzuschaffen. Die HOAI 2021 wird daher in erster Linie eine Orientierung für Honorarvereinbarungen darstellen und Auffangregelungen für das Fehlen oder die Formunwirksamkeit solcher Vereinbarungen bereit halten.
Die verabschiedete Änderungsverordnung (BR-Drs. 539/20) ist für die Praxis allerdings nur eingeschränkt verwendbar, da aus ihr nur die vorgenommenen Änderungen und nicht der neue Volltext der HOAI 2021 hervorgehen. Unsere Praxisgruppe Bau- und Architektenrecht hat sich daher eine konsolidierte Lesefassung des Verordnungstextes mit Änderungskennzeichnung im Vergleich zur HOAI 2013 erstellt, die wir gerne mit Ihnen teilen: HOAI 2021 konsolidierte Fassung
Ferner hat Kapellmann-Anwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs für den Verlag C.H. Beck eine Ersteinschätzung des neuen Rechts vorgenommen: HOAI 2021: Das neue Preisrecht der Architekten und Ingenieure
Was Sie für Ihre Projekt oder Ihr Büro jetzt schon zum neuen Preisrecht beachten müssen, erläutert Ihnen im Detail gerne Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Kapellmann oder jedes Mitglied der Praxisgruppe Bau- und Architektenrecht.
Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation