Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 07.12.2023 entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat. Die Normenkontrollverfahren gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Kraftwerk müssen nun erneut vor dem OVG NRW aufgerollt werden. Der jahrelange Rechtsstreit geht somit weiter. Kapellmann-Anwalt Dr. Johannes Grüner vertritt in diesem Prozess das Land NRW.
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