Bei unserem Monatsbriefing Kartellrecht am 07.12.2021 haben wir einen Ausblick auf das neue Horizontal-Paket der EU-Kommission gegeben. Wir haben den Umfang des Horizontal-Pakets und die wesentlichen Kritikpunkte und Reformbestrebungen vorgestellt.
Monatsbriefing Kartellrecht beschäftigt sich mit dem neuen Horizontal-Paket der EU-Kommission
15. Dezember 2021
Die EU-Kommission zeigt sich mit den Freistellungen für gemeinsame Produktion, einseitige und beiderseitige Spezialisierung sowie gemeinsame Forschung & Entwicklung weitestgehend zufrieden. Dennoch sind einige der zur Debatte stehenden Reformfragen von hoher Praxisrelevanz, z.B. ob im Fall der Spezialisierung in Zukunft auch eine Aufgabenteilung im Vertrieb ermöglicht wird (bisher ist nur die Zusammenlegung des Vertriebs in einem gemeinsamen Team oder GU vorgesehen).
Im Fokus stehen ferner besondere Freistellungstatbestände für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) - sowohl für die Spezialisierungs-GVO als auch für die F&E-GVO.
Auch die Horizontal-Leitlinien stellt die EU-Kommission nicht grundsätzlich in Frage. Jedoch seien Teile nicht mehr zeitgemäß, weil sie aktuelle Markttrends nicht abdecken. Die Kommission möchte insbesondere die Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit in die Horizontal-Leitlinien aufnehmen.
Wir bedanken uns für das rege Interesse und die Diskussion sowie das positive Feedback im Nachgang zur Veranstaltung! Falls Sie unser Monatsbriefing verpasst haben und an der Präsentation interessiert sind, hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und wir senden Ihnen die Unterlagen zu.
Ansprechpartnerin für Medienanfragen
Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation