Neue Praxisinfo: Die Reform des Bauvertragsrechts – Überblick über die wesentlichen Änderungen
21. März 2017
In seiner Sitzung vom 09.03.2017 hat der Deutsche Bundestag u.a. das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in wesentlichen Punkten geändert und neue Vorschriften zum Bauvertrag, zum Architekten- und Ingenieurvertrag, zum Verbraucherbauvertrag und zum Bauträgervertrag eingeführt. Daneben wurde die Lieferantenhaftung insbesondere für Baustoff überarbeitet.
Unsere Praxisinfo Baurecht bietet einen kompakten Überblick über wesentliche Änderungen, die den Bundesrat voraussichtlich am 31.03.2017 passieren werden.
Ansprechpartnerin für Medienanfragen
Jennifer Wagener
Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation