Der Gefahrenbegriff als verwaltungsgerichtliches Methodenproblem. Untersuchungen zur Regulierung sozial unerwünschten Verhaltens durch Allgemeinverfügung und Gefahrenabwehrverordnung
1. Auflage, 2022, Verlag Dr. Kovač
Autor: Dr. Timo Dahlmann (Dissertation)
Das Gefahrenabwehrrecht befindet sich insgesamt im Wandel, da Ausnahmesituationen rechtlich geregelt werden (müssen). Neben diesen Ausnahmesituationen existiert aber auch der gefahrenabwehrrechtliche Normalfall, der über die Generalklauseln gehandhabt werden kann. Diesem Normalfall widmet sich die Studie unter besonderer Berücksichtigung des Gefahrenbegriffs.Der Gefahrenbegriff ist nämlich (weiterhin) der Schlüsselbegriff des Polizeirechts, dessen Handhabung Behörden und Gerichte vor methodische Herausforderungen stellt. Der Gefahrenbegriff ist eine Hürde, die zu überwinden die Rechtsanwender*innen dazu animiert, besonderes Augenmerk auf eine methodengerechte Vorgehensweise zu legen. Diese methodischen Voraussetzungen werden in dieser Abhandlung herausgearbeitet. Dass schon kein Konsens darüber besteht, welche und wie viele Voraussetzungen der Gefahrenbegriff hat und dass die dem Gefahrenbegriff immanenten Voraussetzungen nicht immer trennscharf gehandhabt werden, ist ebenfalls Gegenstand dieser Arbeit. Die Untersuchung erfolgt anhand verschiedener repräsentativer Beispiele aus der Verwaltungsrechtsprechung. Alkohol- und Glasverbote, aber auch Gefahrtier-Verordnungen haben die Verwaltungsgerichte schon lange beschäftigt. Durch eine Analyse dieser Themenkomplexe, die letztlich in den Kontext des „sozial unerwünschten Verhaltens“ einzuordnen sind, wird offengelegt, welche Probleme die Handhabung des Gefahrenbegriffs bereitet und welche Folgen eine methodeninadäquate Handhabung des Begriffes hat. Die Folgen sind dabei insbesondere auch im funktionellen Kontext des Gefahrenbegriffs zu betrachten, auf den diese Arbeit besonderes Augenmerk legt. Dabei spielen freiheits- und sicherheitsspezifische Erwägungen eine besondere Rolle.