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Die »ex tunc«-Nichtigkeit von Dauerschuldverhältnissen nach § 142 Abs. 1 BGB

1. Auflage, Verlag Duncker & Humblot, Schriften zum Bürgerlichen Recht (BR), Band 510, 2020

Autor: Dr. Philip Egle  (Dissertation)

Im Bereich der Dauerschuldverhältnisse wird bei durchgeführten Arbeits- und Gesellschaftsverträgen heute überwiegend behauptet, dass die rückwirkende Nichtigkeit als Rechtsfolge der Anfechtung gemäß § 142 Abs. 1 BGB nicht passe. Der Autor zeigt auf, dass sich für Arbeitsverträge diese Rechtsanwendung, auch mit Blick auf die Schutzrechte des Arbeitnehmers, rechtstechnisch nicht nachvollziehen lässt. Anders entstehen, ausgehend von einer methodisch und dogmatisch präzise geführten Betrachtung, bei der Anfechtung in Vollzug gesetzter Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften nachvollziehbare Schutzlücken der Interessen Dritter. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung selbst begründet dabei keine Beschränkung der ex tunc-Nichtigkeit für Dauerschuldverhältnisse. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor eine gängige Ausnahme in teleologischer Reduktion des § 142 Abs. 1 BGB und stellt die allgemeine Vereinbarkeit der Anfechtungsfolge mit Dauerschuldverhältnissen dar.

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