Die rechtlichen Auswirkungen nachträglicher Schwarzgeldabreden auf den ursprünglichen Werkvertrag
1. Auflage, 2018, Dr. Kovač Verlag
Autor: Dr. Marvin Schippers
Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Schwarzgeldabreden im Werkvertrag ist lang. Dabei lag allerdings immer ein Sachverhalt zugrunde, bei dem die Vertragsparteien bei Vertragsschluss bereits eine Barzahlung ohne Rechnungsstellung vereinbarten. Heute schließt der Bundesgerichtshof rigoros sämtliche wechselseitigen Ansprüche beider Vertragsparteien aus. In der jüngsten Vergangenheit beschäftigte die Gerichte eine neue Form der Schwarzarbeit: Unternehmer und Besteller schließen zunächst einen legalen Werkvertrag und vereinbaren erst im Nachhinein – evtl. erst nach Erbringung der Werkleistungen – eine Schwarzzahlung.
Das Werk behandelt die rechtliche Einordnung solcher nachträglichen Schwarzgeldabreden und deren Auswirkungen auf den ursprünglichen Werkvertrag. Ist in diesem Fall auch das gesamte Vertragskonstrukt nichtig und sind wechselseitige Ansprüche ausgeschlossen? Oder ist nur die nachträgliche Schwarzgeldabrede nichtig und der ursprüngliche Werkvertrag somit wirksam?