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Nachträge nach VOB und BGB: Die ungleichen Schwestern nähern sich an
6. Mai 2021 um 14:00 Uhr, Dauer ca. 60 Minuten

Prof. Dr. Werner Langen wird zu diesem Thema vortragen. 

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Inhalt des Seminars:

Die am 01.01.2018 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zu Baunachträgen (§§ 650 b – d BGB) haben die angestammte VOB-Praxis erschüttert. Seitdem wird diskutiert, ob die VOB-Bestimmungen zu Nachträgen (sofortiges Anordnungsrecht des AG, Fortschreibung der Urkalkulation) AGB-wirksam sind und ob zumindest einzelne gesetzliche Vorschriften auch auf VOB-Verträge Anwendung finden, insbesondere die Möglichkeit, 80 % des Nachtragsangebots als Abschlagszahlung  verlangen zu können. Nachdem der BGH im Sommer 2019 geurteilt hat, jedenfalls § 2 Abs. 3 VOB/B enthalte – entgegen jahrzehntelanger Praxis – keine Regelung dazu, wie bei einer Mehrmenge > 110 % der neue Einheitspreis zu bilden sei (was folgerichtig auch für die eigentlichen Nachtragsbestimmungen in § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B gilt), ist endgültig allgemeine Verunsicherung eingetreten.
Das Kammergericht in Berlin hat nun in einem mutigen Urteil vom 02.03.2021 aufgezeigt, wie der Rechtsfrieden zwischen BGB und VOB zumindest ein Stück weit wiederhergestellt werden kann.
Der Vortrag informiert Sie über alle für die tägliche Praxis wichtigen Fragen.

Referenten

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Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Nadja Beumer-Stresius, T +49 2161 811-601 oder E-Mail akademie[@]kapellmann.de.

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