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Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was müssen Unternehmen ab Juni 2025 beachten?

Mittwoch, 26. Februar 2025 um 14.00 Uhr, Dauer ca. 60 Minuten

Dr. Inga Maaske wird zu diesem Thema vortragen.

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Inhalt des Seminars:

Ab Juni 2025 müssen bestimmte Unternehmen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) beachten. Erstmals werden dadurch private Wirtschaftsakteure verpflichtet, gewisse digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es dabei, das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen zu stärken, indem digitale Angebote – wie etwa Webseiten – ohne Barrieren genutzt werden können. Doch für wen und was gilt das neue Gesetz genau? Und welche Pflichten müssen betroffene Unternehmen beachten? Diese sowie weitere Fragen werden wir Ihnen in dem Seminar beantworten und Ihnen praktische Empfehlungen zur Umsetzung des neuen Gesetzes an die Hand gegeben.

Referenten

Hinweise

Zur Durchführung des kostenlosen Online-Seminars nutzen wir die Konferenzlösung Cisco Webex Events. Ein eigenes Konto bzw. eine Softwareinstallation ist nicht erforderlich.

Eine Teilnahmebestätigung stellen wir auf Anfrage an akademie[@]kapellmann.de gerne aus.

Anmeldung

Bitte bis zum 24.02.2025.
Wenn Sie sich angemeldet haben, besteht die Möglichkeit, den Termin als Kalendereintrag direkt in Ihren Kalender abzuspeichern.
Die Anmeldebestätigung nebst Zugangslink erhalten Sie ca. zwei Tage vor dem Seminar.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Nadja Beumer-Stresius, T +49 2161 811-601 oder E-Mail akademie[@]kapellmann.de.

Wir, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, verarbeiten Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung gemäß unseren Datenschutzhinweisen. Diese können Sie unter www.kapellmann.de/datenschutz einsehen.
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