Online-Seminarreihe |
Kapellmann Aktuell
Das Denkmal wird zum Klimaschützer – Wie Denkmalschutzrecht den Ausbau erneuerbarer Energien zulässt
Mittwoch, 19. März 2025 um 14.00 Uhr, Dauer ca. 60 Minuten
Dr. Annika Sauter wird zu diesem Thema vortragen.
Inhalt des Seminars:
- Darf auf einem denkmalgeschützten Gebäude eine Solaranlage angebracht werden?
- Darf in der Umgebung eines denkmalgeschützten Gebäudes eine Windkraftanlage errichtet werden?
- Kann ich energetische Sanierungsmaßnahmen (neue Fenster, Dämmung) in einem denkmalgeschützten Haus vornehmen?
Das Thema ist aktuell, da hier in den letzten zwei Jahren ein Wandel stattgefunden hat: Früher schien es schier unmöglich derartige Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien und dem Klimaschutz gegen den Denkmalschutz durchzusetzen. Das hat sich seit dem Jahre 2022 durch das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts, dem neuen § 2 Satz 2 EEG (der einen Vorrang der erneuerbaren Energien auch vor dem Denkmalschutz einräumt), sowie zahlreichen neuen Regelungen in den landesrechtlichen Denkmalschutzgesetzen und Verwaltungserlassen geändert. Bei Abwägungsentscheidungen im Rahmen von Genehmigungen (baurechtlich, immissionsschutzrechtlich oder denkmalschutzrechtlich) wird das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien nur in atypischen Ausnahmefällen überwunden.
Das bedeutet nicht, dass nun alles geht und das Denkmal keinen Stellenwert mehr hat. Wir zeigen auf, wo aktuell die Rechtsprechung die Grenze (und nach welchen Kriterien) zu einem „atypischen Ausnahmefall“ zieht. Es geht im Denkmalschutz oft nicht um Substanzbeeinträchtigungen, sondern um Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes. Daher kann hier bautechnisch- und gestalterisch viel gemacht werden, um eine Genehmigung zu erhalten, damit sich z. B. mittels roter Solarzellen oder Indachsolarzellen, die Anlage harmonisch in das Erscheinungsbild des Denkmals einfügt.
Dieser Wandel ist bislang nur zum Teil bei Architekten, Bauunternehmern, Bauherren und Behörden vorgedrungen. Es hält sich immer noch die Annahme, dass das Denkmalrecht Neuerungen an und um Gebäuden ausbremst. Jedenfalls in Bezug auf erneuerbare Energien, kann das so pauschal nicht mehr gesagt werden, und das Recht ermöglicht hier seit neuestem viel mehr als manch einer noch denkt.
Referenten
Hinweise
Zur Durchführung des kostenlosen Online-Seminars nutzen wir die Konferenzlösung Cisco Webex Events. Ein eigenes Konto bzw. eine Softwareinstallation ist nicht erforderlich.
Eine Teilnahmebestätigung stellen wir auf Anfrage an akademie[@]kapellmann.de gerne aus.
Anmeldung
Bitte bis zum 14.03.2025.
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Die Anmeldebestätigung nebst Zugangslink erhalten Sie ca. zwei Tage vor dem Seminar.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Nadja Beumer-Stresius, T +49 2161 811-601 oder E-Mail akademie[@]kapellmann.de.