– Überblick über die Neuregelungen
Für weitere Informationen sowie zur Anmeldung folgen Sie gerne diesem Link!
Dr. Schilder berät zu allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Bauprojekten. Schwerpunkte liegen in der juristischen Begleitung komplexer Bebauungsplanverfahren für große Bauprojekte wie Einkaufszentren, Gewerbeansiedlungen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie in der Beratung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Insbesondere im Rahmen von Compliance-Prüfungen berät Dr. Schilder zum Datenschutzrecht und zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten. Bei Immobilientransaktionen führt er öffentlich-rechtliche Due Diligence-Prüfungen durch.
Im Zuwendungsrecht berät er zur rechtssicheren Abwicklung geförderter Vorhaben, verteidigt Zuwendungsempfänger gegen drohende Zuwendungsrückforderungen und vertritt Förderbehörden.
Empfohlen im Umwelt- und Planungsrecht
Legal 500 Deutschland 2024
Hendrik Schilder, der Verfahren gegenüber Kommunen moderierend geschickt begleitet […]
Legal 500 Deutschland 2018
Einer der meist empfohlenen Anwälte für öffentliches Wirtschaftsrecht
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2024'
Schilder, Das Bauverbot des § 5 FluglärmG, BauR 2009, S. 443 - 450
Schilder, Grenzen der Zuwendungsrückforderung wegen Vergaberechtsverstoßes, NZBau 2009, S. 155 - 159
Kulartz/Schilder/Duikers, Anwendung des Vergaberechts beim Verkauf kommunaler Grundstücke, DStGB Dokumentation Nr. 79, 2008
Schilder, Die Liquidation von "Behinderungsschäden" über § 642 BGB, BauR 2007, S. 450 ff.
Kulartz/Schilder, Rückforderungen von Zuwendungen wegen Vergaberechtsverstößen, NZBau 2005, S. 552 ff.
– Überblick über die Neuregelungen
Für weitere Informationen sowie zur Anmeldung folgen Sie gerne diesem Link!
Tätigkeitsgebiet: Öffentliches Recht
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: #Online
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 12.07.2018 das „Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet und damit eine neue nordrhein-westfälische Bauordnung beschlossen.
Ursprünglich hatte der Landtag bereits in der vergangenen Legislaturperiode eine Neufassung der BauO NRW beschlossen, die am 28.12.2017 in Kraft treten sollte. Nach der Landtagswahl hat der neue Landtag am 21.12.2017 ein Moratorium verhängt, mit dem das Inkrafttreten der bereits beschlossenen Bauordnung ausgesetzt wurde. Gleichzeitig wurde ein neues Gesetzgebungsverfahren zum Erlass des nunmehr beschlossenen Baurechtsmodernisierungsgesetzes angestrengt, um eine nochmalige Überarbeitung der BauO NRW zu ermöglichen.
Das nunmehr beschlossene Gesetz bringt zahlreiche für Bauwirtschaft und Behörden maßgebliche Änderungen mit sich. So ist das Abstandsflächenrecht modifiziert, um eine höhere Verdichtung der Bebauung zu ermöglichen. Ebenfalls erheblich geändert sind die Vorgaben zur Barrierefreiheit von Wohnungen und öffentlich genutzten Gebäuden. Die Vorgaben zur Schaffung und zum Nachweis notwendiger Stellplätze sind neugefasst. Eine Überarbeitung der Brandschutzvorgaben sowie eine Modifizierung zahlreicher weiterer Regelungen sind ebenfalls Gegenstand der Novelle. Die neue Bauordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Unser Workshop soll einen kompakten Überblick über die wesentlichen Veränderungen und Herausforderungen des neuen Gesetzes für die Praxis geben und gleichzeitig eine Basis zum Erfahrungs-austausch bieten.
Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier.
Wir freuen uns, wenn unser Workshop auf Ihr Interesse stößt und wir Sie in unseren Räumlichkeiten in Düsseldorf begrüßen dürfen. Ihre Kolleginnen und Kollegen sind ebenfalls herzlich willkommen, gerne dürfen Sie unsere Veranstaltung weiterempfehlen.
Besuchen Sie auch unsere Seite www.neues-baurecht.de mit aktuellen Informationen und Neuigkeiten zum neuen Baurecht.
Tätigkeitsgebiet: Öffentliches Recht
Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf
[Unsere Veranstaltung am 02.10.2018 in Düsseldorf ist ausgebucht, wir haben aber noch freie Plätze für den Zusatztermin am 26.09.2018 in Mönchengladbach]
Alljährlich grüßt eine neue Bauordnung. Am 12.07.2018 hat der nordrhein-westfälische Landtag ein weiteres Mal eine vollständige Neufassung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das grundlegend veränderte Gesetz wird zum 01.01.2019 in Kraft treten und bringt zahlreiche praxisrelevante Änderungen mit sich.
In unserem Workshop am 26.09.2018 (ZUSATZTERMIN in Mönchengladbach) und 02.10.2018 (AUSGEBUCHT) möchten wir Praktikern aus den Genehmigungsbehörden und der Bauwirtschaft einen kompakten Überblick über die Neufassung des Gesetzes und die damit einhergehenden Änderungen bieten.
Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier.
Wir freuen uns, wenn unser Workshop auf Ihr Interesse stößt und wir Sie in unseren Räumlichkeiten in Düsseldorf begrüßen dürfen. Ihre Kolleginnen und Kollegen sind ebenfalls herzlich willkommen, gerne dürfen Sie unsere Veranstaltung weiterempfehlen.
Besuchen Sie auch unsere Seite www.neues-baurecht.de mit aktuellen Informationen und Neuigkeiten zum neuen Baurecht.
Tätigkeitsgebiet: Öffentliches Recht
Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf