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Beratungsschwerpunkte

Johannes Fabi vertritt Auftragnehmer und Auftraggeber in allen Fragen des Vergaberechts, des Bauvertragsrechts und Architekten- und Ingenieursrechts sowie der entsprechenden streitigen Auseinandersetzung vor Gerichten bzw. Nachprüfungsinstanzen. Ebenso berät Johannes Fabi Sie in baubegleitenden Fragen des öffentlichen Rechts und des Kommunalwirtschaftsrechts, einschließlich insbesondere zuwendungs- und genehmigungsrechtliche Fragen im Kontext der Erneuerbaren Energien sowie im Zusammenhang mit Vergabeverfahren.

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften, 2012 bis 2018
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Johannes Dietlein, 2017 bis 2019
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei, 2019 bis 2020
  • Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Stationen u.a. in Baukammern des LG Krefeld und LG Düsseldorf und bei einer internationalen Großkanzlei, 2019 bis 2021
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Johannes Dietlein, 2021 bis 2024
  • Rechtsanwalt seit 2024 bei Kapellmann
  • laufende Promotion zu einem baurechtlichen Thema

Publikationen

Aufsätze

Fabi/Walge, Staatlicher Kampf gegen Schrotthäuser – Eingriffsbefugnisse nach dem WohnStG NRW, VerwArch 3/2023, 336 ff.

Dietlein/Fabi​​​​​​​, Streit um einen Feuerwehreinsatz, NWVBl 2021, 482 ff.

Fabi/Struß, Rechtsschutz gegen staatliche Pressetätigkeit – Staatspresse als unlauterer Wettbewerb?, GRUR 2020, 144 ff.

Fabi/Struß, Entschädigungsansprüche für unternehmensbezogene Eingriffe nach dem IfSG, DÖV 2020, 665 ff.

Fabi, Die Verortung des Abstandsgebotes der Seveso-III-RL bei der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung, ZUR 2019, 341 ff.

Sonstige

Dietlein/Fabi, in: Engau/Dietlein/Josten, SpkG NRW, Vor §§ 32 ff., § 32, § 33, § 34 SpkG NRW (Sparkassen- und Giroverbände), 2023

Dietlein/Fabi, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Loseblatt, 100. El., Bd. 3 § 23b BImSchG – Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren, 2023

Dietlein/Fabi​​​​​​​, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Loseblatt, 100 El., Bd. 3, § 16b BImSchG – Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, 2023

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