Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann*
Beratungsschwerpunkte
- Bauvertragsrecht
- Anlagenbau
Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann hat unsere Kanzlei 1974 als Einzelanwalt in Mönchengladbach gegründet und seitdem mit Unternehmergeist und Innovationskraft zu einer der führenden nationalen Wirtschaftskanzleien mit sieben Standorten ausgebaut.
Zu seinen Meilensteinen in der Kanzleientwicklung zählen Innovationen, wie etwa
- 1990 bzw. 1993 das doppelbändige Werk Kapellmann/Schiffers“ mit der bis dahin einmaligen Autorenkombination eines Juristen und eines Baubetrieblers,
- die Produktentwicklung „JurProM®“, Juristisches Projektmanagement für das komplette juristische Management von Großprojekten,
- 2004 zusammen mit Schiffers die Gründung eines eigenen Ingenieurbüros „Prof. Schiffers BauConsult“, eine bis dahin ebenfalls einmalige Konstellation
- „Bauconsult“, das Juristische Projektmanagement nicht für das einzelne Projekt, sondern intern für das Unternehmen.
Prof. Dr. Kapellmann war bei einer Vielzahl von Großprojekten beratend tätig, u. a. bei der Neubaustrecke Köln / Frankfurt, beim Neubau der Europäischen Zentralbank oder bei zahlreichen Kraftwerksbauten. Zuletzt war er als Schiedsrichter oder Gutachter in bedeutenden Streitfällen tätig.
Er war Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und zudem Verfasser zahlreicher Standardwerke zum privaten Baurecht sowie geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift NZ Bau. Er war außerdem Honorarprofessor an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen.
Was andere sagen
Klaus Kapellmann is 'one of the best around', according to commentators. He has a wealth of experience on construction, architectural and power plant cases.
Who's Who Legal Germany 2020
Einer der meist empfohlenen Anwälte für Baurecht und Immobilienwirtschaftsrecht
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2024'
one of the forefathers of German construction law
Who's Who Legal Germany 2015
Distinguished construction lawyer Klaus Kapellmann is universally respected for his long-standing experience in the sector. Peers say: 'He has really earned his senior statesman title'.
Chambers Europe 2014
*im Ruhestand
Publikationen
Kapellmann, Die BGH-Entscheidung zu § 642 BGB, Konsequenzen für § 6 Abs. 6 VOB/B, NZBau 2018, 338
Kapellmann, Die AGB-Festigkeit § 1 Abs. 3, 4 und § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B angesichts des Neuen Bauvertragsrechts, NZBau 2017, 635
Kapellmann, Bauprozesse als unabänderliches Ärgernis, NZBau 2016, 67
Kapellmann, Die Änderungsvorschläge zum BGB und zur VOB/B, NZBau 2013, 537
Kapellmann, Vertragsinhalt oder Geschäftsgrundlage?, NZBau 2012, 275
Kapellmann, Die erforderliche Mitwirkung nach S 642 BGB, S6 VI VOB/B — Vertragspflichten und keine Obliegenheiten, NZBau 2011, 193 ff.
Kapellmann, Die Notwendigkeit einer prognostizierbaren Auslegung der VOB/B, NJW 2009, 257
Kapellmann, Sittenwidrige Höhe einer einzelnen Nachtragsposition, NJW 2009, 1380
Kapellmann, Ersatz der eigenen Kosten der Nachtragsbearbeitung, Jahrbuch BauR 2008, Seite 137
Kapellmann, Der Anspruch auf Bauzeitverlängerung und auf Mehrvergütung bei verschobenem Zuschlag - und, was "recht und billig" ist, in: NZBau 2007, S. 401
Kapellmann, Der BGH und die "Konsoltraggerüste" - Bausollbestimmung durch die VOB/C oder die "konkreten Verhältnisse"?, in: NJW 2005, S. 182
Kapellmann, in Festgabe Kraus 2003, Die vergaberechtliche Bedeutung von § 5 VOB/A
Kapellmann, Zeitliche und geldliche Folgen eines nach Verlängerung der Bindefrist erteilten Zuschlags, NZBau 2003, S. 1
Kapellmann, Ein Construction Management Vertragsmodell – Probleme, Lösungen – NZBau 2001, Heft 11
Kapellmann, Die Geltung von Nachlässen auf die Vertragssumme für die Vergütung von Nachträgen, NZBau 2000, 57
Kapellmann, in: Jahrbuch Baurecht 1999, 1, "Baugrundrisiko" und "Systemrisiko"–Baugrundproblematik, Bausoll, Beschaffenheitssoll, Bauverfahrenssoll
Kapellmann, Jahrbuch Baurecht 1998, 35, Die Berechnung der Vergütung nach Kündigung des Bau- oder Architektenvertrages durch den Auftragnehmer
Kapellmann, § 675 BGB und Behinderungshaftung für Vorunternehmer, BauR 1992, 433
Kapellmann (mit Langen und Schiffers), Bemessung von Vertragsstrafen für verzögerte Baufertigstellung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, BB 1987, 560
Kapellmann (mit Schiffers), Die Ermittlung der Ersatzansprüche des Auftragnehmers aus vom Bauherrn zu vertretender Behinderung (§ 6 Nr. 6 VOB/B) (mit Schiffers), BauR 1986, 615 ff.
Kapellmann, Der Verjährungsbeginn beim (vergütungsgleichen) Ersatzanspruch des Auftragnehmers aus § 6 Nr. 6 VOB/B und aus § 642 BGB, BauR 1985, 123
Kapellmann, Einzelprobleme der Handwerkersicherungshypothek, BauR 1976, 323
Kapellmann, Die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche nach dem Erwerb von Wohnungseigentum, MDR 1973, 1
Kapellmann, Rechtswegprobleme vor endgültiger Begründung des Wohnungseigentums (§ 43 WEG), MDR 1969, 620
Kapellmann, Der funktionale Mängelbegriff als Konstruktion contra legem – kein Legitimierung durch das neue Bauvertragsrecht, in: Baurecht und Architektenrecht, Festschrift für Burkhard Messerschmidt, Hrsg. von Kapellmann/Jansen/Merkens/Thierau, C.H. Beck 2018, 103 ff.
Kapellmann, Das zum Vertragsinhalt erhobene geotechnische Gutachten, Festschrift für Klaus Englert 2014
Kapellmann, in Festschrift Thode 2005, In sich abgeschlossene Teile der Leistung gemäß VOB/B
Kapellmann, in Festschrift für Karl-Heinz Schiffers, 2001 Bauvertragsrecht als Lehrstoff der Fakultäten für Bauingenieurwesen, 119
Kapellmann. in Festschrift für Vygen, 1999, Ansprüche des Auftraggebers auf Verzugsschadensersatz, Vertragsstrafe oder Kündigung aus wichtigem Grund bei Verletzung der eigenen Mitwirkungspflicht, aber unterlassener Behinderungsanzeige seitens des Auftragnehmers
Kapellmann, in Festschrift für Götz von Craushaar, 1997, Schriftformklauseln für Anordnungen des Auftraggebers zu geänderten oder zu zusätzlichen Leistungen beim VOB/B-Vertrag, 227
Kapellmann, in Festschrift für Carl Soergel, 1993, Zur Struktur des Pauschalvertrages, 99
Kapellmann, in Festschrift für Karlheinz Bauer, 1993 Bausoll, Erschwernisse und Vergütungsnachträge beim Spezialtiefbau, 385
Kapellmann, Portrait zum 75. Geburtstag, Legal Tribune Online (zum Beitrag)