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Beratungsschwerpunkte

Dr. Jordan berät Auftraggeber und Auftragnehmer zu allen Fragen des privaten Bau- und Immobilienrechts. Die Beratungspraxis umfasst dabei sowohl die Vertragsgestaltung als auch die Vertragsabwicklung. Zudem vertritt er Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen sowie vor Gericht.

Was andere sagen

Einer der meist empfohlenen Anwälte für Baurecht; Anwalt der Zukunft Baurecht (Ones to Watch)
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2024'

Ausgezeichnet als von Unternehmensjuristen empfohlener Anwalt für Öffentliches Baurecht
kanzleimonitor.de 2023/2024 des Deutschen Instituts für Rechtsabteilungen & Unternehmensjuristen

Ausgewählte Referenzen

  • Projektbegleitende Beratung der Kasseler Sparkasse beim Neubau der größten Sparkassen-Filiale Deutschlands (Projektvolumen ca. 60 Mio. Euro)
  • Neubau des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in Langen als Integrierte Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienvertrag (Projektvolumen >415 Mio. Euro)
  • Komplexe Projektentwicklung: Bauvertrags- und Architektenvertragsrechtliche Beratung des Frankfurter Standorts der SIGNA-Gruppe bei mehreren Innenstadtprojekten
  • Spezial-Bauvorhaben: Beratung des Auftraggebers bei der Errichtung der längsten Hängebrücke Deutschlands
  • Projektbegleitende Beratung zum Ausbau eines großen deutschen Verkehrsflughafens (Projektvolumen ca. 4 Mrd. €) – Beratung Auftraggeber
  • Projektbegleitende Beratung einer bundesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Sanierung und Umbau der Zentrale in Frankfurt a.M. (Projektvolumen >500 Mio. Euro)
  • Umfassende bauvertragliche und architektenrechtliche Beratung von verschiedenen größeren Bauträgern
  • Claim-Management von Auftragnehmern gegen öffentliche Auftraggeber

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg mit dem Schwerpunkt Unternehmensrecht, 2008 bis 2013
  • Interdisziplinäre Zusatzqualifikation Recht & Wirtschaft an der Philipps-Universität Marburg, 2010 bis 2011
  • Zusatzqualifikation im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg, 2012 bis 2014
  • Promotion im Schuld- und Vertragsrecht, 2013 bis 2015 (prämiert mit dem Baurechtlichen Forschungspreis des Deutschen Baugerichtstags e.V. 2016)
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Philipps-Universität Marburg, 2013 bis 2016
  • Referendariat beim Landgericht Marburg, 2014 bis 2016
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2017

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften

  • Lehrbeauftragter für Privates Baurecht an der Frankfurt University of Applied Sciences
  • Seminarreferent zum Bauvertrags- und Architektenrecht
  • Mitglied der ARGE Baurecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied im Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg e.V.  

Veranstaltungen

22.10.2024
Intensivkurs: HOAI und BGB für Architekten und Ingenieure

In diesem Intensivkurs werden die Architekten und Ingenieure im rechtssicheren Umgang mit den für die Leistungsseite wichtigen neuen Regelungen für den Architekten und Ingenieurvertrag im BGB und der für die Vergütungsseite maßgeblichen HOAI 2021 geschult. Vom Projektstart im Vergabeverfahren oder der Akquisephase über die Zielfindungsphase, Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschluss bis hin zum Honorarmanagement während des Leistungszeitraums werden speziell aus der Planersicht Chancen und Risiken der honorarrelevanten Vorgaben und Spielräume der HOAI aufgezeigt und anhand von Beispielsfällen praxistaugliche Strategien vermittelt. Ferner wird die Bedeutung der HOAI als gesetzliches Leitbild für eines AGB-rechtliche Inhaltskontrolle von Planerverträgen dargestellt. Ein kurzer Rückblick beleuchtet die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 auf das verbindliche Preisrecht der HOAI 2013 und ihrer Vorgängerfassungen. In einem Ausblick wird die Zukunft der HOAI beleuchtet.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht

Veranstalter: IBR-Seminare

Adresse: Mannheim

07.10.2024
Umbau und Sanierung von Bestandsimmobilien

Bauen im Bestand unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von Neubauten auf der grünen Wiese. Der Bestand ist - vergleichbar dem Baugrund - die große Unbekannte, die vorlaufend zwar bestmöglich aufgeklärt, aber nur selten vollständig erfasst werden kann. Überraschungen nach Ausführungsbeginn sind daher an der Tagesordnung. Architekten und Ingenieure sehen sich gerade in den frühen Planungsphasen anspruchsvollen Beratungs- und Aufklärungspflichten ausgesetzt, müssen ihre Planung in den nicht zu verändernden Bestand als vorgegebenes System einpassen und während der Realisierung auf Bestandsrisiken planerisch, aber auch im eigenen Honorarmanagement reagieren. Ausführende Unternehmen haben erhöhte Untersuchungs- und Hinweispflichten zu beachten und müssen oftmals mit Gebäudeschad­stoffen umgehen. Auftraggeber haben alle diese besonderen Risiken bei der Projektstrukturierung und der Vertragsgestaltung ebenso zu beachten wie urheberrechtliche Abwehransprüche des ursprünglichen Architekten und weitere sanierungsspezifische Projektrisiken.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht

Veranstalter: IBR-Seminare

Adresse: Mannheim

18.09.2024
Redevelopment von Bestandsimmobilien

Bauen im Bestand unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von Neubauten auf der grünen Wiese. Der Bestand ist - vergleichbar dem Baugrund - die große Unbekannte, die vorlaufend zwar bestmöglich aufgeklärt, aber nur selten vollständig erfasst werden kann. Überraschungen nach Ausführungsbeginn sind daher an der Tagesordnung. Architekten und Ingenieure sehen sich gerade in den frühen Planungsphasen anspruchsvollen Beratungs- und Aufklärungspflichten ausgesetzt, müssen ihre Planung in den nicht zu verändernden Bestand als vorgegebenes System einpassen und während der Realisierung auf Bestandsrisiken planerisch, aber auch im eigenen Honorarmanagement reagieren. Ausführende Unternehmen haben erhöhte Untersuchungs- und Hinweispflichten zu beachten und müssen oftmals mit Gebäudeschad­stoffen umgehen. Auftraggeber haben alle diese besonderen Risiken bei der Projektstrukturierung und der Vertragsgestaltung ebenso zu beachten wie urheberrechtliche Abwehransprüche des ursprünglichen Architekten und weitere sanierungsspezifische Projektrisiken.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht

Veranstalter: SUGEMA-Seminare

Adresse: #Online

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