Anwälte Kompetenzen Veranstaltungen Nachrichten Karriere Infoportal EN

Beratungsschwerpunkte

Dr. Mainka berät in den Bereichen des privaten Baurechts sowie Architekten- und Ingenieurrechts sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung sowie bei der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung. Weitere Schwerpunkte seiner Beratung bilden das Immobilienrecht sowie das Bank- und Finanzierungsrecht.

Ausgewählte Referenzen

  • Laufende bau- und immobilienrechtliche Beratung verschiedener Kommunen
  • Laufende bau- und architektenrechtliche Beratung im Bereich zahlreicher öffentlicher Bauvorhaben sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer
  • Laufende bau- und architektenrechtliche Beratung eines Gesundheitskonzerns bei verschiedenen Bauvorhaben / Klinikgebäuden
  • Laufende bau- und architektenrechtliche Beratung im Bereich von Schulzentren, Schulmodernisierungen und Schulerweiterungen und damit verbundenen Interimsmaßnahmen
  • Laufende bau-, architekten- und immobilienrechtliche Beratung von Bauträgerunternehmungen

Vita

  • Ausbildung zum Bankkaufmann und anschließende Festanstellung bei der Stadtsparkasse Düsseldorf, 2007 bis 2011
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2009 bis 2014
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Ulrich Noack, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2014 bis 2019
  • Promotion zu Haftungsfragen im Konzernrecht, 2015 bis 2017
  • Referendariat bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017 bis 2019
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2019

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Bankkaufmann
  • Diverse Dozententätigkeiten bei öffentlichen und privaten Auftraggebern im Bereich des privaten Baurechts sowie des Architekten- und Ingenieurrechts

Publikationen

Aufsätze
2020

Mainka, Die Baukonzession und das Erbbaurecht – Problem oder Lösung?, Vergaberecht 2020, Seite 133-138

2017

Beurskens/Mainka, Ende mit Schrecken oder Schrecken mit Ende? - Nachhaftung im Vertragskonzern, DER KONZERN 2017, Seite 425-431

Urteilsanmerkungen
2020

Mainka, Kein Nutzungsersatz für Verbraucher bei Widerruf von Kreditverträgen!, Anm. zu EuGH, Urteil vom 04.06.2020 – Rs. C-301/18, IMR 2020, 518