Öffentliche Auftraggeber werden ein Unternehmen, mit dem zuvor ein Auftragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt worden ist, nicht erneut beauftragen wollen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB gibt dem Auftraggeber hier eine grundsätzliche Möglichkeit an die Hand, solche Unternehmen vom Wettbewerb ausschließen zu können. Doch Vorsicht! Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG München vom 29.01.2021 (Verg 11/20) geht dies aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur nach vorheriger Anhörung des Bieters.
Stolperfalle beim Ausschluss von Bietern wegen vorangegangener Schlechtleistung
11. Juni 2021
Dr. Frank Verfürth - Stolperfalle beim Ausschluss von Bietern wegen vorangegangener Schlechtleistung
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