Anwälte Kompetenzen Veranstaltungen Nachrichten Karriere Infoportal EN

4. Auflage des Beck´schen Vergaberechtskommentars von Burgi/Dreher/Opitz erschienen

18. März 2022

In dieser Woche ist im Verlag C.H. Beck die vierte Auflage des Beck’schen Vergaberechtskommentars Band 1 erschienen. Der Großkommentar wird nun von dem Kapellmann-Partner Dr. Marc Opitz gemeinsam mit den Universitätsprofessoren Dr. Martin Burgi (Ludwig-Maximilians-Universität München) und Dr. Meinrad Dreher, LL.M. (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) herausgegeben. Als Autoren haben neben Opitz auch die Kapellmann-Anwälte Dr. Martin Jansen und Dr. Julia Lange, LL.M. an dem Werk mitgewirkt.

Band 1 des Beck´schen Vergaberechtskommentars behandelt die Vergaberechtsnormen des 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und enthält nun erstmals auch eine Vollkommentierung der Vorschriften des neuen Wettbewerbsregistergesetzes. Auf über 2000 Seiten bieten die Autoren, allesamt versierte Vergaberechtsexpertinnen und Vergaberechtsexperten, eine professionelle, wissenschaftlich vertiefte und zugleich praxisorientierte Kommentierung auf aktuellem Stand.

Die Neuauflage von Band 2 des Beck´schen Vergaberechtskommentars mit den Kommentierungen der VgV, der SektVO, der VSVgV, der KonzVgV und der VOB/A wird ebenfalls nicht mehr lange auf sich warten lassen. Dieser Band, an dem auch Kapellmann-Anwalt Dr. Tobias Schneider mitwirkt, ist in Vorbereitung und soll im kommenden Jahr erscheinen.  

Der Beck´sche Vergaberechtskommentar ist so ein weiterer Beleg für das wissenschaftliche Engagement, das Kapellmann-Anwältinnen und -Anwälte – ganz überwiegend neben ihrer Berufstätigkeit – in vielfältiger Weise wahrnehmen.

Nähere Informationen und Bestellung

 

 

Zurück

Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

Anwälte Kompetenzen Veranstaltungen Nachrichten Standorte Karriere Infoportal Online Services Publikationen Über Kapellmann 50 Jahre Nachhaltigkeit