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Beratungsschwerpunkte

Dr. Schneider berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen der Vertragsgestaltung, des Vertragsmanagements und bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen auf großen Infrastruktur- und Immobilienprojekten. Daneben berät Dr. Schneider Auftraggeber und Auftragnehmer zum Vergaberecht. Die Beratung umfasst die Vergaben von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie Sektorenvergaben.

Was andere sagen

Empfohlen im Vergaberecht und Baurecht
Legal 500 Deutschland 2018

Anwalt des Jahres 2021 für öffentliches Wirtschaftsrecht (Bayern); Einer der meist empfohlenen Anwälte für Baurecht, Immobilienwirtschaftsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2021; 2024'

Einer der von Unternehmensjuristen am häufigsten empfohlenen Anwälte für öffentliches Baurecht
Kanzleimonitor 2015/2016 des Bundesverbands der Unternehmensjuristen

Ausgewählte Referenzen 

  • Stuttgart 21, Lose 1A und 1B – Fildertunnel und Tunnel Ober- und Untertürkheim: Projektbegleitende Beratung der bauausführenden ARGE 
  • Stuttgart 21, Los 2 – Tunnel Feuerbach: Projektbegleitende Beratung der bauausführenden ARGE
  • Flughafen München (Projekt 3. Start- und Landebahn, Projekt Vorfelder und Tunnel, Projekt Satellitenterminal)
  • Fujitsu Technology Solutions GmbH (vergaberechtliche Beratung) 
  • Deutsche Pfandbriefbank AG (immobilienrechtliche Beratung)

Vita  

  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Lausanne und Münster, 1999 bis 2004
  • Wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität Heidelberg, 2000
  • Promotion bei Prof. Dr. Dirk Ehlers, Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, zum Thema "Primärrechtsschutz nach Zuschlagserteilung bei einer Vergabe öffentlicher Aufträge", 2004 bis 2006
  • Referendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf und bei der 3. Vergabekammer des Bundes/Bundeskartellamt, 2005 bis 2007
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2008

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften 

  • Lehrbeauftragter für das Vergaberecht an der Technischen Universität München 
  • Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Rahmen des Masterstudiengangs "Wirtschaft & Restrukturierung"
  • Dozent bei Kongressen und Seminarveranstaltungen (Stuttgarter Tunnelbaurechtstag, Brückenforum D-A-CH, usw.)
  • Autor diverser Beiträge in der IBR

Publikationen

Urteilsanmerkungen

Schneider, Können zwei oder mehr Verträge zusammen ein Auftrag sein?, Anmerkung zu EuGH vom 04.05.2017 - C-387/14, IBR 2017, 635

Schneider, Wie ist ein Widerspruch zwischen technischer Vorgabe und Leitfabrikat aufzulösen?, Anmerkung zu VK Nordbayern vom 20.10.2016 - 21. VK-3194-33/16, IBR 2017, 157

Schneider, Generalanwalt beim EuGH - Mindestlohn ist europarechtskonform!, Anmerkung zum Schlussantrag des Generalanwalts vom 09.09.2015 - Rs. C-115/14, VPR 216, 1008

Schneider, Aufklären heißt aufklären und nicht abändern!, Anmerkung zu VK Bund vom 29.04.2016 - VK 2-23 2016, IBR 2016, 479

Schneider, Das bei Auftragsabwicklung wirtschaftlichste Angebot soll den Zuschlag erhalten, Anmerkung zu VK Bund vom 25.08.2016 - VK 2-71/16, VPR 2016, 247

Schneider, Erst auf Verlangen vorzulegende Nachweise können grundsätzlich nicht nachgefordert werden!, Anmerkung zu VK Bund vom 25.08.2016 - VK 2-71/16, VPR 2016, 246

Schneider, Bieter muss nur das EU-Amtsblatt durchsehen!, Anmerkung zu VK Thüringen vom 21.05.2015 -250-4003-2353/2015-E-003-SON, IBR 2016, 230

Schneider, Auftraggeber kann Zahlungen von Mindestlohn verlangen!, Anmerkung zu EuGH vom 17.11.2015 - C-115/14, IBR 2016, 26

Schneider, Widerspruch zwischen formal angebotener und kalkulierter Leistung: Angebotsausschluss!, Anm. zu VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2014 – 1/SVK/024-14, VPR 2015, 1010

Schneider, Mindestlohn ist europarechtskonform!, Anm. zu den Schlussanträgen des Generalanwalts beim EuGH vom 09.09.2015 – Rs. C-115/14, IBR 2015, 676

Schneider, Keine Rüge „ins Blaue“ hinein!, Anm. zu VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.11.2015, 2 VK 15/14, IBR 2015, 504

Schneider, Nur noch ein Bieter übrig: Ausschreibung kann aufgehoben werden!, Anm. zu EuGH, Urteil vom 11.12.2014 – Rs. C-440/13, IBR 2015, 375

Schneider, Anwendung des VHB Bund ist bekanntzumachen, Anm. zu VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2014 – VgK – 39/2014, VPR 2015, 165

Schneider, Zuschlagskriterien, Gewichtungsregeln und Bewertungsmatrizen sind offenzulegen!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2015 – Verg 36/13, IBR 2015, 161

Schneider, Widerspruch zwischen formal angebotener und kalkulierter Leistung: Angebotsausschluss!, Anm. zu VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2014 – 1/SVK/024-14, IBR 2014, 687

Schneider, Angebotsabgabefrist endet erst mit Öffnung der Angebote!, Anm. zu VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.01.2014 – VK 1-33/13, IBR 2014, 623

Schneider, Bieter, aufgepasst: Auch ungeschriebene Eignungsnachweise sind zu erbringen!, Anm. zu OLG Dresden, Beschluss vom 17.01.2014 – Verg 7/13, IBR 2014, 365

Schneider, Entscheidung über Aufteilung in Lose ist sorgfältig zu dokumentieren, Anm. zu VK Hessen, Beschluss vom 06.02.2014 – 69d-VK-54/2013, VPR 2014, 191

Schneider, Vergabe auf das wirtschaftlichste Angebot: Wertung des Preises mit 95 % ist unzulässig!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2013 – Verg 20/13, IBR 2014, 102

Schneider, Keine Vergabereife ohne vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2013 – Verg 20/13, IBR 2014, 100

Schneider, Biege-Vertrag nach Bauindustrie-Muster: Biege-Geschäftsführung kann Nachprüfung beantragen!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2013 – Verg 20/13, VPR 2014, 46

Schneider, Einvernehmliche Vertragsänderung vor Zuschlagserteilung ist keine De-Facto-Vergabe!, Anm. zu OLG Rostock, Beschluss vom 25.09.2013 – 17 Verg 3/13, VPR 2014, 9

Schneider, Bestimmung des Beschaffungsgegenstands: Auftraggeber hat (fast) unbegrenzte Freiheit!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 – Verg 16/12, IBR 2013, 562

Schneider, Auch Leiharbeiter und freie Mitarbeiter sind „Mitarbeiter“!, Anm. zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2012 – Vergw 10/12, IBR 2013, 431

Schneider, Dienstleistungskonzessionen setzen die Übertragung des Betriebsrisikos voraus!, Anm. zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.10.2012 – 15 Verg 12/11, IBR 2013, 373

Schneider, Alternativfabrikat angeboten: Auftraggeber muss Gleichwertigkeit prüfen!, Anm. zu VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2013 – 1 VK 44/12, IBR 2013, 302

Schneider, Dringlichkeit selbst verursacht: Keine Vergabe im nichtoffenen Verfahren!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.02.2012, Verg 75/11, IBR 2012, 534

Schneider, In-House-Vergabe: Aufträge von kommunalen Partnern sind kein Fremdumsatz!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 – Verg 20/11, IBR 2012, 43

Schneider, Vom „Auftragnehmer“ vorzulegende Unterlagen müssen erst nach Vertragsschluss vorliegen!, Anm. zu VK Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2011 – VgK-20/2011, IBR 2012, 39

Schneider, Selbständiges Beweisverfahren: Ablehnung schriftlicher Ergänzungsfragen nicht anfechtbar!, Anm. zu OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.06.2011 – 5 W 138/11, IBR 2011, 1435

Schneider, Ist in Europa jeder Bauvertrag ein Dienstleistungsvertrag?, Anm. zu OLG München, Urteil vom 07.06.2011 – 9 U 5019/10, IBR 2011, 1208

Schneider, Kosten des Gestattungsverfahren nach § 115 Abs. 2 GWB vor der Vergabekammer, Anm. zu OLG München, Beschluss vom 28.02.2011 – Verg 23/10, IBR 2011, 1137

Schneider, Auftragnehmer verliert In-House-Eigenschaft: Auftrag muss neu vergeben werden!, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 – Verg 20/11, IBR 2011, 658

Schneider, WEG kann mit Mehrheitsbeschluss die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erklären!, Anm. zu AG Tettnang, Urteil vom 21.04.2011 – 4 C 1132/10, IMR 2011, 510

Schneider, Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren regelmäßig notwendig!, Anm. zu OLG München, Beschluss vom 28.02.2011 – Verg 23/10

Festschriften

Schneider, Die Überprüfung der Werkstatt- und Montageplanung durch den Architekten, in: Festschrift für Prof. Dr. Werner Langen, hrsg. von Dr. Andreas Berger, Prof. Dr. Dr. (h.c.) Barbara Dauner-Lieb und Prof. Dr. Heiko Fuchs, Werner Verlag 2023, Seite 401 ff.

Schneider, Vergaberechtliche und vertragsrechtliche Behandlung positionsbezogener Nachlässe, in: Baurecht und Architektenrecht, Festschrift für Burkhard Messerschmidt, Hrsg. von Kapellmann/Jansen/Merkens/Thierau, C.H. Beck 2018, 307 ff.

Sonstige

Schneider, Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Produkte: Energieeffizienz ist zu berücksichtigen!, IBR 2013, 518, Besprechung des Beitrages „Ökologische Kriterien in der Vergabeentscheidung – Eine Hilfe zur vergaberechtskonformen nachhaltigen Beschaffung“ von Gaus, NZBau 2013, 401

Veranstaltungen

18.03.2025
Novotel Nürnberg Centre Ville
Anti-Claim-Management für Auftraggeber

Im Rahmen des Seminars Anti-Claim-Management für Auftraggeber stellen die Referenten eine Vielzahl von Ansatzpunkten vor, um das Aufkommen von Nachtragsleistungen im Projekt zu verringern und Nachtragsleistungen sachgerecht zu prüfen. Die dargestellten Lösungen setzen dabei in frühen Projektphasen mit der Festlegung der Vergabestrategie und der Gestaltung der Planerverträge an und reichen bis zur Prüfung und Vereinbarung vorgelegter Nachtragsangebote. Ziel ist es, die Projektabwicklung mit Blick auf Nachtragsrisiken ganzheitlich zu optimieren.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Bauvertragsrecht

Veranstalter: IBR

Adresse: Novotel Nürnberg Centre Ville

07.11.2024
12. Vergabetag Bayern 2024

Auch in diesem Jahr erwarten Sie spannende Vorträge und Workshops zu den aktuellen Themen des Vergaberechts. Im Fokus des 12. Vergabetags Bayern stehen die künftigen vergaberechtlichen Erleichterungen in Bayern und das Vergabetransformationspaket, das der Bund angekündigt hat. In zwei Podiumsdiskussionen werden die Themenfelder „Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren“ und „Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung“ vertieft.

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Vergaberecht

Veranstalter: ABZ

Adresse: München

09.11.2023
München / #Online
11. Vergabetag Bayern

Dr. Tobias Schneider (München) ist Referent des Workshops mit dem Titel "Schwellenberechnung bei Architekten- und Ingenieurleistungen".

Nähere Informationen zu Programm und Inhalt finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Vergaberecht

Veranstalter: IHK-Akademie München

Adresse: München / #Online

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