Kapellmann beim 8. Deutschen Baugerichtstag
27. Februar 2020
„Im Baurecht macht Kapellmann so schnell keiner etwas vor,“ heißt es im aktuellen JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2019/2020. Doch anstatt auf Abgrenzung zu Mitbewerbern setzen wir auf eine Fortentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Baubranche im Dialog mit allen Interessensvertretern.
Daher engagiert sich unsere Praxisgruppe Bau- und Architektenrecht wie in den Vorjahren maßgeblich beim 8. Deutschen Baugerichtstag, der in diesem Jahr am 15. und 16. Mai 2020 in Hamm stattfindet (Programm und Anmeldung hier).
Kapellmann-Anwalt Prof. Dr. Klaus Eschenbruch (Düsseldorf) leitet den Arbeitskreis Ia zum digitalen Planen und Bauen, der sich zur Aufgabe gemacht hat, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine möglichst effiziente und störungsfreie Einbindung von BIM-Technologien in die Planung und Projektabwicklung zu gestalten und fortzuentwickeln. Der Arbeitskreis IV zum Architekten- und Ingenieurrecht wird von Prof. Dr. Heiko Fuchs (Mönchengladbach) geleitet. Thema dort wird die erforderlich werdende Neufassung der HOAI nach dem Urteil des EuGH vom 4.7.2019 sein. Im selben Arbeitskreis wird Dr. Marc Opitz (Frankfurt am Main) die Belange des Vergaberechts bei dieser Novellierung wahren. Bei der Vorbereitung des diesjährigen Schwerpunktthemas im Arbeitskreis Ib/X (Bauvertragsrecht/Baubetrieb) und bei dessen Diskussion ist schließlich Dr. Gerolf Sonntag (Mönchengladbach) eingebunden. Dieser Arbeitskreis widmet sich einer der schmerzhaftesten Lücken des geltenden Bauvertragsrechts und wird Empfehlungen an den Gesetzgeber für eine gesetzliche Regelung bauzeitlicher Ansprüche formulieren.
Die vorbereitenden Thesen der einzelnen Arbeitskreise und deren Begründung sind im aktuellen Heft 3a/2020 der Zeitschrift Baurecht (Werner Verlag) abgedruckt. Als leidenschaftliche Baurechtler leisten die Anwälte von Kapellmann gerne einen Beitrag zur Fortbildung der einschlägigen gesetzlichen Regelwerke. Die Empfehlungen des Baugerichtstags führten jedoch in der Vergangenheit erst durch die aktive Mitwirkung aller Baubeteiligten zu einem Aufgreifen und Umsetzen durch den Gesetzgeber. Daher freuen wir uns, möglichst viele Vertreter unserer Mandanten und unseres Netzwerks in Hamm bei den jeweiligen Arbeitskreisen wiederzusehen!
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