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Kontaktaufnahme trotz Pandemie – Monatsbriefing Kartellrecht beschäftigt sich mit Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern

10. Mai 2021

Im Geschäftsalltag tauschen sich Wettbewerber zwangsläufig in vielen Konstellationen untereinander aus – Beispiele sind Kooperationen im Bereich Forschung & Entwicklung, Arbeits- und Bietergemeinschaften, Belieferungen untereinander, Zusammenarbeit in Verbänden und bei Benchmarkingprojekten. Anhand praktischer Beispiele haben Dr. Gregor Schiffers und Bianca Strobel aus unserer Praxisgruppe Praxisgruppe Kartell- und EU-Recht am 4. Mai 2021 dargestellt, welche Informationen in bestimmen alltäglichen Konstellationen ausgetauscht werden dürfen und wo die Grenzen genau verlaufen.

Beispielsweise ging es um folgende Konstellationen:

  • Kooperationen allgemein
  • Handel mit Wettbewerbern und vertikale Lieferverhältnisse
  • Verbandssitzungen/Branchentreffen
  • Statistiken & Benchmarking
  • Konsortien und Liefergemeinschaften
  • General-/Subunternehmerverhältnisse
  • Joint Venture (ohne Alleinkontrolle)
  • „Signalling“-Konstellationen

Mehr als 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren dabei und haben sich an spannenden Diskussionen beteiligt. Wir bedanken uns für das rege Interesse und das positive Feedback!

Haben Sie unser Monatsbriefing verpasst, sind aber dennoch an der Präsentation interessiert? Hinterlassen Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten und wir senden Ihnen Ihre Unterlagen zu:

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Ansprechpartnerin für Medienanfragen

Jennifer Wagener
Jennifer Wagener

Leitung Marketing, Business Development & Kommunikation

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