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Das Baulandmobilisierungsgesetz – Überblick über die Neuregelungen

5. Oktober 2021 um 10:00 Uhr, Dauer ca. 90 Minuten

Dr. Hendrik Schilder wird zu diesem Thema vortragen.  

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Inhalt des Seminars:

Am 23. Juni 2021 ist das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz soll den Kommunen die Bereitstellung von Bauland erleichtern und insbesondere die Beschleunigung des Wohnungsbaus fördern. Neben der Erweiterung der bestehenden gemeindlichen Handlungsinstrumente zur Mobilisierung von Bauland wurden auch planungsrechtliche Erleichterungen für die Entwicklung von Wohnbauvorhaben eingeführt. Zur Erreichung dieser Ziele sind Änderungen des BauGB und der BauNVO vorgesehen.

Unter anderem wird ein sektoraler Bebauungsplan für den Wohnungsbau geschaffen und das Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB wieder eingeführt. Weiter erfolgen Erweiterungen des gemeindlichen Vorkaufsrechts und des Anwendungsbereichs des Baugebots, die Einführung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur Stärkung der Innenentwicklung sowie die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts für die Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Darüber hinaus wird ein neuer Baugebietstyp, das „Dörfliche Wohngebiete“ eingeführt und die bisherigen Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO zu Orientierungswerten herabgestuft.

Referenten

Hinweise

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Eine Teilnahmebestätigung stellen wir auf Anfrage an akademie[@]kapellmann.de gerne aus.

Anmeldung

Bitte bis zum 01.10.2021.
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Die Anmeldebestätigung nebst Zugangslink erhalten Sie wenige Tage vor dem Seminar.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Nadja Beumer-Stresius, T +49 2161 811-601 oder E-Mail akademie[@]kapellmann.de.

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