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Von der "kalten Dusche" hin zur "Selbstreinigung" - Abhilfemaßnahmen bei Eintragungen in das neue Wettbewerbsregister

02. Februar 2022 um 14:00 Uhr, Dauer ca. 60 Minuten

Dr. Julia Lange und Dr. Gregor Schiffers werden zu diesem Thema vortragen.  

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Inhalt des Seminars:

Bereits 2017 wurde mit dem Wettbewerbsregistergesetz die gesetzliche Grundlage für die Schaffung eines bundeseinheitlichen Wettbewerbsregisters gelegt. Nach Schaffung der erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen ist das Wettbewerbsregister nunmehr gestartet. Nachdem sich bereits seit März 2021 die zur Meldung verpflichteten Behörden und die das Register abfragenden öffentlichen Auftraggeber registrieren konnten, sind die Behörden ab dem 01.12.2021 verpflichtet, dem Bundeskartellamt als Registerbehörde registerrelevante Rechtsverstöße mitzuteilen. Ab diesem Tag haben registrierte Auftraggeber bereits die Möglichkeit, das Wettbewerbsregister abzufragen. Ab dem 01.06.2022 greift dann die Abfragepflicht der öffentlichen Auftraggeber. Ein guter Grund, sich spätestens jetzt mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer möglichen Eintragung auseinanderzusetzen und der Frage nachzugehen, wie eine vorzeitige Löschung aus den Wettbewerbsregister erreicht werden kann. Denn eine Eintragung in das Wettbewerbsregister hat verheerende Folgen für alle Unternehmen, die wesentlich von öffentlichen Aufträgen abhängen. Dies gilt nicht nur für große Konzernunternehmen, sondern vor allem auch für kleine und mittelständische Unternehmen, die einen Großteil ihrer Aufträge von der öffentlichen Hand bekommen.

Referenten

Hinweise

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Eine Teilnahmebestätigung stellen wir auf Anfrage an akademie[@]kapellmann.de gerne aus.

Anmeldung

Bitte bis zum 28.01.2022.
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Die Anmeldebestätigung nebst Zugangslink erhalten Sie wenige Tage vor dem Seminar.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Nadja Beumer-Stresius, T +49 2161 811-601 oder E-Mail akademie[@]kapellmann.de.

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