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Kapellmann Aktuell
Webinarreihe zu den Energiepreisbremsen
Am 16.12.2022 hat der Bundesrat die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gebilligt. Insbesondere für energiekostenintensive Unternehmen, Krankenhäuser und die Immobilienwirtschaft ist das eine gute Nachricht. Sie werden mit den gesetzlichen Energiepreisbremsen von den zuletzt stark gestiegenen Energiekosten etwas entlastet.
Um den betroffenen Marktakteuren etwas Zeit zu verschaffen, sich mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen – und die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten – gelten die Energiepreisbremsen befristet ab dem 01.03.2023 bis zum 30.04.2024. Für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt die Entlastung rückwirkend.
Die Unternehmen, die von den Entlastungen profitieren, haben jetzt aber nicht nur zu prüfen, inwieweit ihnen selbst eine Entlastung zusteht. Vielen ist nicht bewusst, dass sie auch klären müssen, ob, in welchem Umfang und auf welchem Wege sie die monatlichen Entlastungsbeträge an Dritte weitergeben müssen. Das gilt z.B. bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen. – Unabhängig davon, ob es sich um Vereinbarungen mit verbundenen oder unabhängigen Unternehmen handelt.
Zur Finanzierung greift der Gesetzgeber für die Strompreisbremse neben Haushaltsmitteln zusätzlich auf die Abschöpfung von sog. „Überschusserlösen“ zurück. Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, insbesondere Windkraftanlagen und sonstigen Erneuerbare-Energien-Anlagen aber auch von KWK-Anlagen, müssen sich daher die Frage stellen, ob sie den neuen Abschöpfungsregelungen unterliegen und wie diese sich für sie auswirken.
In unserer kostenfreien Webinar-Reihe stellen wir die zentralen Themenstellungen für die einzelnen betroffenen Gruppen vor und diskutieren insbesondere folgende Aspekte:
- Wer profitiert von den Energiepreisbremsen – und was sind die Ausnahmen?
- Welche Informations- und Meldepflichten sind bei einer Energieversorgung Dritter vorgesehen – und betrifft das auch Lieferungen innerhalb von Kundenanlagen?
- Was ist beim Entlastungsantrag zu beachten?
- Für wen gilt das Boni- und Dividendenverbot?
- Wo laufen die beihilferechtlichen Grenzen – auch in Anbetracht sonstiger Förderungen und staatlicher Unterstützung – und was ist insoweit zu beachten um sich die maximal mögliche Förderung zu sichern?
Weil sich in diesem Zusammenhang viele Fragen der Datenbeschaffung, -auswertung und Testierung stellen, werden wir bei den meisten Terminen externe Referenten einbeziehen, die diese Themenstellungen besprechen.
Themen und Termine:
- Einführung Energiepreisbremsen für die Immobilienwirtschaft und für Betreiber von Gewerbeparks,
Mittwoch, 25. Januar 2023 um 13.30 Uhr (Dauer ca. 120 Minuten) - Einführung Energiepreisbremsen für Anlagenbetreiber,
Mittwoch, 8. Februar 2023 gemeinsam mit PKF Fasselt Partnerschaft mbB um 13.30 Uhr (Dauer ca. 120 Minuten) - Einführung Energiepreisbremsen für Elektrizitätsversorgungsunternehmen,
Dienstag, 14. Februar 2023 gemeinsam mit PKF Fasselt Partnerschaft mbB um 9.30 Uhr (Dauer ca. 120 Minuten) - Einführung Energiepreisbremsen für energieintensive Unternehmen,
Dienstag, 14. Februar 2023 gemeinsam mit PKF Fasselt Partnerschaft mbB um 14.00 Uhr (Dauer ca. 120 Minuten) - Einführung Energiepreisbremsen für Krankenhäuser,
Neuer Termin: Donnerstag, 02. März 2023 gemeinsam mit PKF Fasselt Partnerschaft mbB um 9.00 Uhr (Dauer ca. 120 Minuten)
Referenten
Hinweise
Zur Durchführung des kostenlosen Online-Seminars nutzen wir die Konferenzlösung Cisco Webex Events. Ein eigenes Konto bzw. eine Softwareinstallation ist nicht erforderlich.
Eine Teilnahmebestätigung stellen wir auf Anfrage an akademie[@]kapellmann.de gerne aus.
Anmeldung für 02. März 2023 (über Kapellmann)
Wenn Sie sich angemeldet haben, besteht die Möglichkeit, den Termin als Kalendereintrag direkt in Ihren Kalender abzuspeichern.
Die Anmeldebestätigung nebst Zugangslink erhalten Sie rechtzeitig vor dem Seminar.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Nadja Beumer-Stresius, T +49 2161 811-601 oder E-Mail akademie[@]kapellmann.de.