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Der neue DAWI-Freistellungsbeschluss – Überblick und Auswirkungen auf die Praxis

Dienstag, 27. Januar 2026 um 14.00 Uhr, Dauer ca. 60 Minuten

Valentine Lemonnier, LL.M. und Dr. Christian Wagner werden zu diesem Thema vortragen.

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Inhalt des Seminars:

Der DAWI-Freistellungsbeschluss der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2012 (2012/21/EU) ist regelmäßig die Grundlage, um für die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) Ausgleichsleistungen zu gewähren. In der Praxis wird das Instrument insbesondere viel genutzt, um Leistungen der Daseinsvorsorge – z. B. Krankenhäuser, Sozialwohnungen und andere Sozialeinrichtungen – zu fördern. Trotzdem sah sich der DAWI-Freistellungsbeschlussvielfacher Kritik ausgesetzt: zu formalistisch, zu eng, zu unklar. Jüngst wurden zudem die Rufe nach einer ausdrücklichen Ausweitung auf bezahlbaren Wohnraum lauter.

Die Europäische Kommission hat daher einen Reformprozess angestoßen. Die Ergebnisse der internen Bewertung wie auch der Auswertung von Stellungnahmen von Interessenvertretern, die im Rahmen einer öffentlichen Konsultation im Sommer 2025 eingereicht wurden, mündeten in einem neuen Beschluss, der am 16. Dezember 2025 von der Kommission angenommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Der neue DAWI-Freistellungsbeschluss (2025/2630) tritt damit am 8. Januar 2026 in Kraft und löst zugleich seinen Vorgänger ab. 

Dr. Christian Wagner und Valentine Lemonnier geben einen Überblick über die Änderungen im neuen DAWI-Freistellungsbeschluss und erläutern, welche Auswirkungen diese auf die Praxis haben werden. Ferner werden sie den Handlungsbedarf aufzeigen, der bei Beihilfegebern und Beihilfeempfängern mit der Änderung der Rechtslage einhergeht.

Referenten

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Bitte bis zum 23.01.2026.
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