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Beratungsschwerpunkte

Dr. Hark berät Sie in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts sowie des Immobilienrechts. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Beratung umfassen alle Aspekte der baubegleitenden Rechtsberatung auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Er berät umfassend zur Gestaltung und Strukturierung von Verträgen rund um die Immobilie (insbesondere zu Bauverträgen, Mietverträgen, Kauf- und Erbbaurechtsverträgen), zum WEG-Recht sowie zum Maklerrecht. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der projektbegleitenden Beratung sowie der Konfliktprävention. Neben der außergerichtlichen Beratung bildet die gerichtliche Abwehr, Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen in Rechtsstreitigkeiten einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Ausgewählte Referenzen

  • Stadt Köln: Umfassende Beratung bei der Generalsanierung des Ausstellungsgebäudes des Römisch-Germanischen Museums
  • Stadt Köln: Umfassende Beratung bei der Gesamtinstandsetzung und Teilerneuerung der Mülheimer Brücke
  • Laufende Beratung mittelständischer Unternehmen zu allen Fragen des Bau- und Immobilienrechts
  • Mitarbeit bei der umfassenden baurechtlichen Beratung des Nürburgrings
  • Projektbegleitende Beratung eines Generalplaners bei der Sanierung von ca. 160 Wohneinheiten im Bestand

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg, 2014 bis 2018
  • Tätigkeit als Repetitor für beide juristischen Staatsexamina, 2018 bis 2022
  • Promotion an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 2018 bis 2020
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Kapellmann und Partner, 2018 bis 2019
  • Referendariat bei dem Oberlandesgericht Köln, 2019 bis 2021
  • Masterstudium (LL.M.) an der Universität Marburg mit Schwerpunkt im Bau- und Architektenrecht sowie der Baubegleitung, 2022 bis 2024
  • Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2022

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften

  • Leitung von Referendar-Arbeitsgemeinschaften beim LG Mönchengladbach seit 2023
  • Mitglied des Instituts für Baurecht in Freiburg i.B. (IfBF)

Publikationen

Urteilsanmerkungen

Matthies, Gesamtschuldnerische und bereicherungsrechtliche Beziehung zwischen planendem Architekten und Unternehmer, Anm. zu OLG Köln, Urt. v. 19.12.2018 – 11 U 110/16, jurisPR-PrivBauR 5/2019 Anm. 4 (gemeinsam mit Dr. Dominik Hark)

Sonstige

Hark, Masterarbeit „Eine kritische Betrachtung der Unzulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO bei Vereinbarung eines Schiedsgutachterabrede gemäß § 18 Abs. 4 VOB/B“

Veranstaltungen

13.03.2024
Kapellmann Aktuell | Chancen und Risiken von Maklerverträgen in der aktuellen Immobilienwirtschaft – ein Überblick

Für weitere Informationen zum Inhalt und zur Anmeldemöglichkeit folgen Sie gerne diesem Link!

Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht, Immobilienrecht

Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Adresse: #Online

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