Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.
Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:
- Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
- Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
- Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
- Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?
Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung
„EuGH killed the HOAI star“
ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.
Die nachfolgenden Termine unserer bundesweiten Standorte stehen für Sie zur Auswahl:
- Berlin: AUSGEBUCHT! 13.08.2019
- Düsseldorf: 15.08.2019 (AUSGEBUCHT!) und 12.09.2019 (Details und Anmeldung)
- Frankfurt: AUSGEBUCHT! 02.09.2019
- Hamburg: 16.08.2019, als Frühstücksseminar (Details und Anmeldung)
- Mönchengladbach: 01.08.2019 und 04.09.2019 (Details und Anmeldung)
- München: Zusatztermin! 19.09.2019 (Details und Anmeldung)
Wir freuen uns, wenn unsere Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie an einem unserer Standorte begrüßen dürfen. Die jeweilige Anmeldefrist können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.