IPA boomt! Einige Projekte befinden sich in fortgeschrittenen Stadien der Umsetzung, zahlreiche andere drängen auf den Markt. Und treffen dort auf ein großes Wissens- und Erfahrungsgefälle bei den angesprochenen Planer:innen und Bauunternehmen sowie auf einen begrenzten Kreis an erfahrenen IPA-Coaches, Rechtsberater:innen, Arbeitspsycho-log:innen und Baukostensachverständige.
Die vierte Auflage des IPAforums am 26. September 2024 in Düsseldorf hat sich zum Ziel gesetzt, durch Erfahrungsaustausch und Diskussion zu einer Angleichung des IPA-Know-Hows beizutragen.
Zwei IPA-Großprojekte nutzen dabei das IPAforum als Beginn eines Marktdialogs, während aus zwei anderen marktbekannten Hochbau- und Infrastruktur-Pilotprojekten bereits handfeste Erfahrungen und lessons learned zu berichten sind.
Ein thematischer Fokus wird daneben auf der Einbindung der erforderlichen Projektmanagementleistungen allgemein und speziell bezogen auf die Kosten gelegt. Abschließend wagen praxiserfahrende Referenten und Referentinnen einen Blick auf die Zukunft von IPA und darüber hinaus.
Sie wollen von den IPA-Erfahrungen anderer lernen oder Ihre Erfahrungen teilen? Dann freuen wir uns auf Ihre Anmeldung zum 4. IPAforum sowie ein Kennenlernen oder Wiedersehen am 26.09.24 im Forty Four in Düsseldorf!
Jetzt anmelden, für mehr #bauvergnuegen auch in Ihrem Projekt!
Praxisgruppen
Kompetenzteams
Beratungsschwerpunkte
- Bauvertragsrecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Anlagenbau
- Immobilienrecht
Dr. Liauw berät Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Fragen des privaten Baurechts sowie des Architekten- und Ingenieurrechts. Ihre Tätigkeit umfasst sowohl projektbegleitende Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung als auch die gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung.
Was anderes sagen
Empfohlene Anwältin für Baurecht
Legal 500 Deutschland 2024
Ausgezeichnet als Thomson Reuters Stand-out Lawyer
Thomson Reuters 2024
Einer der meist empfohlenen Anwältinnen für Immobilienwirtschaftsrecht
Handelsblatt/Best Lawyers® 'Deutschlands Beste Anwälte 2024'
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, 2003 bis 2008
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Prof. Dr. Klaus Schreiber, 2008 bis 2013
- Promotion zu einem allgemeinen zivilrechtlichen Thema, 2010
- Praktika bei Anwaltskanzleien in London/UK (2011), Buenos Aires/Argentinien (2011) und Cuernavaca/Mexiko (2008)
- Referendariat beim Oberlandesgericht Hamm, Station u.a. beim Deutschen Generalkonsulat Los Angeles, USA, 2011 bis 2013
- Rechtsanwältin bei Kapellmann seit 2014
Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften
- Lehrbeauftragte an der Hochschule Ruhr West - University of Applied Sciences
Publikationen
Liauw/Finke/Eschenbruch/Jansen, Define&Deliver: Ein Baupartnermodell für den Schlüsselfertigbau-konsequent smart und digital NZBau 2024, S. 315
Liauw/Wittemeier, Haftung des Baustofflieferanten für Mangelfolgeschäden? , NZBau 2015, 140
Liauw, Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf, JURA 2014, 388
Liauw, Keine Mängelrechte bei Verträgen mit sog. Ohne-Rechnung-Abrede - Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 01.08.2013 - VII ZR 6/13, JURA 2014, 211
Veranstaltungen
Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht
Veranstalter: Telluride Architektur GmbH sowie Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, organisiert und begleitet von Congress + Presse
Adresse: Forty Four, Rolandstraße 44, 40476, Düsseldorf
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.
Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:
- Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
- Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
- Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
- Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?
Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung
„EuGH killed the HOAI star“
ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.
Die nachfolgenden Termine unserer bundesweiten Standorte stehen für Sie zur Auswahl:
- Berlin: AUSGEBUCHT! 13.08.2019
- Düsseldorf: 15.08.2019 (AUSGEBUCHT!) und 12.09.2019 (Details und Anmeldung)
- Frankfurt: AUSGEBUCHT! 02.09.2019
- Hamburg: 16.08.2019, als Frühstücksseminar (Details und Anmeldung)
- Mönchengladbach: 01.08.2019 und 04.09.2019 (Details und Anmeldung)
- München: Zusatztermin! 19.09.2019 (Details und Anmeldung)
Wir freuen uns, wenn unsere Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie an einem unserer Standorte begrüßen dürfen. Die jeweilige Anmeldefrist können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht
Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass das Preisrecht der HOAI mit seinen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (zum vollständigen Urteilstext). Eine erste Einschätzung der Rechtsfolgen finden Sie in unserer FAQ-Liste.
Das Urteil wirft eine Vielzahl an Fragen zum künftigen Umgang mit der HOAI und der darauf bezugnehmenden Verträge auf, unter anderem:
- Welche Folgen ergeben sich für bestehende Verträge zwischen Auftraggebern und Architekten/Ingenieuren, insbesondere bei Stufenverträgen?
- Wie sollten neu abzuschließende Verträge ausgestaltet werden?
- Welche vergaberechtlichen Auswirkungen bzw. Spielräume ergeben sich aus dem Urteil?
- Wird der Gesetzgeber eine Neuregelung anstreben?
Diese Fragen stellen sich für private und öffentliche Auftraggeber ebenso wie für Architekten und Ingenieure. Wir laden daher herzlich zu unserer Informationsveranstaltung
„EuGH killed the HOAI star“
ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Rahmen der Veranstaltung geben wir zunächst einen Überblick über den konkreten Inhalt und die wesentlichen Folgen der Entscheidung des EuGH. Darüber hinaus wollen wir Wege aufzeigen, wie mit der neuen Rechtslage in der Praxis umgegangen werden kann.
Die nachfolgenden Termine unserer bundesweiten Standorte stehen für Sie zur Auswahl:
- Berlin: AUSGEBUCHT! 13.08.2019
- Düsseldorf: 15.08.2019 (AUSGEBUCHT!) und 12.09.2019 (Details und Anmeldung)
- Frankfurt: AUSGEBUCHT! 02.09.2019
- Hamburg: 16.08.2019, als Frühstücksseminar (Details und Anmeldung)
- Mönchengladbach: 01.08.2019 und 04.09.2019 (Details und Anmeldung)
- München: 25.07.2019
Wir freuen uns, wenn unsere Veranstaltung auf Ihr Interesse stößt und wir Sie an einem unserer Standorte begrüßen dürfen. Die jeweilige Anmeldefrist können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht
Anmeldung bei: Nadja Beumer-Stresius
Veranstalter: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Adresse: Stadttor 1, D-40219, Düsseldorf