Laura Sandkamm
Laura Sandkamm berät sowohl Arbeitgeber als auch Führungskräfte in allen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie begleitet insbesondere Unternehmenskäufe bzw. -verkäufe sowie Umstrukturierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen arbeitsrechtlich und berät darüber hinaus im Zusammenhang mit betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Fragestellungen. Laura Sandkamm berät zudem bei der Begründung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und Geschäftsführerdienstverträgen, deren Abwicklung und Beendigung. Laura Sandkamm vertritt ihre Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2015 bis 2021 mit Erhalt des Fakultätspreises für das beste Abschneiden im Schwerpunktbereich „Arbeit und Unternehmen“ im Studienjahr 2020/2021
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Kapellmann, 2020
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Freshfields, 2021 bis 2022
- Referendariat in Mönchengladbach, 2021 bis 2023 mit Stationen bei Freshfields in Düsseldorf und New York und bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Rechtsanwältin bei Freshfields, 2024 – 2025
- Rechtsanwältin bei Kapellmann seit August 2025
Praxisgruppen
Kompetenzteams
Beratungsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
Publikationen
Sandkamm, Unwirksame Kündigung wegen der Löschung wichtiger Daten, Besprechung des ArbG Bocholt, Urteil vom 24.07.2025 - 1 Ca 459/25, ArbRAktuell 2025, 409
Sandkamm, Erneutes betriebliches Eingliederungsmanagement auch bei Wiedereingliederungszeiten und im Zustimmungsersetzungsverfahren, ArbG Gießen, Urteil vom 11.07.2025 - 3 Ca 446/24, BeckRS 2025, 25347
Sandkamm, Personenbedingte Verdachtskündigung wegen Eignungsmangels bei Unterstützung terroristischer Vereinigung im Bahnbetrieb, LAG Hessen, Urteil vom 21.11.2025 - 10 SLa 555/25 (ArbG Frankfurt a. M. 25.04.2025 - 7 Ca 5238/24), BeckRS 2025, 38544
Sandkamm/Granetzny, Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages nur in Extremfällen, jurisPR-Compl. 5/2021 Anm. 2