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Dr. Gutmacher berät öffentliche Auftraggeber sowie Bieterunternehmen bei Beschaffungsvorhaben zu allen Fragen des Vergaberechts. Sie begleitet und unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Ihre Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf die Beschaffung von Bau- und dazugehörigen Planungsleistungen als auch auf Liefer- und Dienstleistungen. Für die Bieterseite prüft Yael Gutmacher die Vergabeunterlagen, begleitet die Angebotserstellung und ergreift Maßnahmen zum Schutz der Bieterrechte. Sie vertritt öffentliche Auftraggeber und Bieter in Vergabenachprüfungsverfahren und bei der Anspruchsdurchsetzung vor Zivilgerichten.

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, 2012 bis 2018
  • wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer mittelständischen Kanzlei in der Praxisgruppe Vergaberecht in Berlin, 2018 bis 2020
  • Lehrbeauftragte im öffentlichen Recht an der Universität Hamburg, 2020
  • Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen u.a. bei der Vergabekammer Berlin, einer mittelständischen Kanzlei in der Praxisgruppe Vergaberecht sowie Kapellmann und Partner in Hamburg
  • Rechtsanwältin bei Kapellmann seit 2023
  • Promotion im Vergaberecht am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Hamburg

Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften  

  • Mitgliedschaft im Deutschen Vergabenetzwerk DVNW

Beratungsschwerpunkte

Publikationen

Aufsätze
2021

Gutmacher/Probst, Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers und die Folgen, ZfBR 2021, 238

Urteilsanmerkungen
2026

Geitel/Gutmacher, Entscheidungsbesprechung zu KG, Beschluss vom 08.10.2025 – Verg 2/25, VPR 2026, 2009 – „Abbruch- und Entsorgungsleistungen sind gesondert nach Fachlos zu vergeben!“

Geitel/Gutmacher, Entscheidungsbesprechung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2026 - Verg 16/25, VPR 2026, 2008 – „komplexe und enge Verzahnung der Gewerke rechtfertigt Gesamtvergabe!“ 

2025

Geitel/Gutmacher, Entscheidungsbesprechung zu KG Berlin, Beschluss vom 04.06.2025 – Verg 6/24, VPR 2025, 129 – „keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei fehlendem Zuschlagsrisiko!“

Geitel/Gutmacher, Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei fehlendem Zuschlagsrisiko!, Anm. zu KG, Beschluss vom 04.06.2025 - Verg 6/24, VPR 2025, 129 

Geitel/Gutmacher, Leistungsbestimmung muss nicht dokumentiert werden!, Anm. zu KG, Beschluss vom 04.06.2025 - Verg 6/24, VPR 2025, 123 

Geitel/Gutmacher, Kein Anspruch auf Ausschluss von Bietern aus Drittstaaten!, Anm. zu KG, Beschluss vom 04.06.2025 - Verg 6/24, VPR 2025, 96

Gutmacher, Entscheidungsbesprechung zu VK Bund, Beschluss vom 30.10.2025 – VK 2-81/25, VPR 2025, 2180 – „verspätet nachgereichte Unterlagen dürfen nicht berücksichtigt werden!“

2023

Gutmacher, Besprechung von VK Sachsen, Beschluss vom 30.03.2023 - 1/SVK/002-23, IBR 2023, 532

2020

Gutmacher/Probst, Urteilsbesprechung zu OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 – Verg 22/19, VergabeR 2020, 805

Sonstige
2022

Gutmacher, Abfrage von Scientology-Schutzerklärung im Zuwendungsverhältnis verstößt gegen Grundrechte, Vergabeblog vom 05.09.2022, Nr. 50679

2021

Gutmacher/Winters, Keine Chance für „Schwarze Schafe“, NJW 24/2021, 15

Veranstaltungen

10.03.2026
Halbtagesseminar: Die neue Ersatzbaustoffverordnung
  • Vergleich zur bisherigen Anwendung der LAGA M20
  • Öffentlich-rechtliche Implikation, insb. Adressatenkreis der Verpflichtungen
  • Relevanz für laufende Vertragsverhältnisse und die Vertragsgestaltung
  • Nachtragspotential
  • Die Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf laufende Vergabeverfahren
  • Mögliches Vorgehen bei fehlenden Klarstellungen in den Vergabeunterlagen
  • Mischkalkulationen bei Preisberechnungen nach der EBV und LAGA M 20

Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier

Tätigkeitsgebiet: Bauvertragsrecht, Vergaberecht

Veranstalter: IBR

Adresse: #Online

27.06.2024
Die neue Ersatzbaustoffverordnung

Relevant ist die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung für große Teile der Bauwirtschaft, insb. solche Unternehmen, die Ersatzbaustoffe herstellen oder verwenden. Angesprochen sind also für dieses Seminar insb. Leitende und Mitarbeitende aus Bau-, Entsorgungs-, Abbruchunternehmen sowie  Auftraggebervertreter aus der öffentlichen und privaten Beschaffung/Einkauf. Selbstverständlich ist jede Person herzlich willkommen, die sich in Bezug auf die neue Ersatzbaustoffverordnung informieren möchte.

 

Tätigkeitsgebiet: Bauvertragsrecht, Vergaberecht

Veranstalter: IBR

Adresse: #Online

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