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Dr. Oskar Maria Geitel
Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Praxisgruppen
Kompetenzteams
Beratungsschwerpunkte
- Vergaberecht
- Bauvertragsrecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
Dr. Geitel berät umfassend und strategisch zu vergaberechtlichen Fragestellungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Im Rahmen der auftraggeberseitigen Beratung erfolgt hierbei insbesondere die Konzeption und Betreuung komplexer Beschaffungsvorgänge. Für die Bieterseite prüft Dr. Geitel die Vergabeunterlagen auf mögliche Vergabeverstöße, begleitet die Angebotserstellung und ergreift notfalls Maßnahmen zur Durchsetzung der Bieterrechte. Hierfür führt Dr. Geitel Nachprüfungsverfahren vor den zuständigen Vergabekammern und Oberlandesgerichten. Hinsichtlich der Vergabe von Briefdienstleistungen verfügt Dr. Geitel über eine besondere Expertise. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung zu Fragen des privaten Baurechts. Hierbei wird Dr. Geitel insbesondere im Rahmen der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Werklohnforderungen sowie der baubegleitenden Betreuung umfangreicher Baumaßnahmen tätig.
Was andere sagen
Einer der Aufsteiger im Vergaberecht
JUVE Handbuch 2023/24 und 2024/25
Empfohlener Anwalt für Vergaberecht
Legal 500 Deutschland 2024
Ausgewählte Referenzen
- Charité - Universitätsmedizin Berlin: Konzeption, Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren zur Beschaffung der Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC)
- Berliner Wohnungsbaugesellschaften: Ständige vergaberechtliche Beratung
- Klinikum der Maximalversorgung in Niedersachsen: Ständige vergaberechtliche Beratung bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer Förderung nach dem KHZG
- Beratung von Bieterunternehmen sowie öffentlicher Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Briefdienstleistungen
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, 2004 bis 2009
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer wirtschaftsrechtlich orientierten internationalen Kanzlei in Berlin, 2009 bis 2010
- Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen beim Bundeskartellamt in Bonn und im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin, 2010 bis 2012
- Rechtsanwalt bei Kapellmann seit 2012
- Fachanwalt für Vergaberecht seit 2016
- Promotion im Vergaberecht 2017
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2020
Weitere Qualifikationen und Mitgliedschaften
- Dozent bei verschiedenen Bildungseinrichtungen, wie der DVNW-Akademie, der BBA - Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., der Technischen Akademie Wuppertal, der KommunalPlusbildung und dem vhw
- Diverse Veröffentlichungen zum Vergaberecht und privaten Baurecht
- Mitglied in der ARGE Vergaberecht und ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)
- Sachverständiger des Landtages Brandenburg zum Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend das Brandenburgische Vergabegesetz, LT-Drs. 6/4245
Publikationen
Jansen/Geitel, OLG Düsseldorf: Informieren und Warten auch außerhalb des GWB - Pflicht oder Kür auf dem Weg zu einem effektiven Primärrechtsschutz?“, VergabeR 2018, 376 ff
Geitel, In-House-Geschäfte und öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit im neuen Vergaberecht - Mehr Rechtssicherheit und erweiterte Spielräume für die öffentliche Hand, KommP spezial 2/2016, 89-95
Jansen/Geitel, „Rügen und richten auch außerhalb des Kartellvergaberechts“ - Plädoyer für einen bundeseinheitlichen Primärrechtsschutz, VergabeR 2015, 117 ff.
Geitel, EuGH präzisiert Anforderungen an interkommunale Kooperationen NVwZ 2013, 765
Geitel, In-House: Wann liegt eine gemeinsame Kontrolle vor? NZBau 2013, 483
Geitel, Vertragsstrafen für die Verletzung von Nebenpflichten in Landesvergabegesetzen - Rechtliche Einordnung und deren Folgen, IBR 2013, 1130
Geitel, Inhaltlich ungenügende Referenz fehlt nicht!, Besprechung zu VK Sachsen, Beschluss vom 25.04.2023 - 1/SVK/010-23, IBR 2024, 483
Geitel, Eigene Aufhebungsgründe sind keine Aufhebungsgründe!, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2023 - Verg 3/23, IBR 2024, 368
Geitel, Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber!, Anmerkung zu OLG Schleswig, Beschluss vom 24.11.2023 - 54 Verg 6/23, IBR 2024, 84
Geitel, Angebotsaufklärung erfordert konkrete Fragen!, Anm. zu VK Südbayern, Beschluss vom 28.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-42, IBR 2023, 301
Geitel/Vogt, Fast alles ist Sektoren(hilfs-)tätigkeit!, Anm. zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 - Verg 50/21, VPR 2022, 96, IBR 2022, 527
Geitel, Regulierungsrecht nach dem PostG ist im Vergabeverfahren zwingend zu prüfen! (Anmerkung zu OLG Celle, Beschluss vom 28.09.2021 - 13 Verg 8/21), VPR 2022, 2178
Geitel, Nebenangebote nur beschränkt zugelassen: Pauschalpreisnebenangebot unzulässig! (Anmerkung zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.11.2021 - 11 Verg 4/21), VPR 2022, 2174
Geitel, Anm. zu VK Bremen, Beschl. v. 10.02.2021 – 16-VK 1/21 – „OP-Masken“, VergabeR 2021, 735
Geitel, Positionsbezogene Nachlässe sind kein Ausschlussgrund! (Anmerkung zu VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.08.2020 - 3 VK LSA 44/20), IBR 2021, 144
Geitel, Negative Einheitspreise sind unverzüglich zu rügen! (Anm. zu OLG Celle, Beschluss vom 27.02.2020 - 13 Verg 5/19), IBR 2020, 471
Geitel/Vogt, Kein Rechtsschutz vor dem Verfassungsgericht nach Zuschlagserteilung (VerfGH Berlin, Beschl. v. 26.02.2020 – VerfGH 20 A / 20), Vergabeblog.de vom 07/05/2020, Nr. 43951
Geitel, Keine Informations- und Wartepflicht im Unterschwellenbereich! (Kammergericht Berlin, Urt. v. 07.01.2020 – 9 U 79/19), Vergabeblog.de vom 09/03/2020, Nr. 43446
Geitel, Kein Rechtsschutz gegen Vergabesperren außerhalb eines Vergabeverfahrens!, Anm. zu KG, Urteil vom 28.06.2019 - 9 U 55/18 (nicht rechtskräftig), VPR 2020, 76, IBR 2020, 141
Geitel, Angehängte Stundenlohnarbeiten dürfen auch bei Planervergaben gewertet werden! (Anm. zu VK Rheinland, Beschluss vom 30.04.2019 - VK 10/19), VPR 2019, 228
Geitel/Bartelt: Wertung anhand von Nettoangebotswerten bei steuerrechtlichen Besonderheiten möglich! (Anm. zu VK Sachsen, Beschluss vom 18.03.2019 - 1/SVK/001-19), VPR 2019, 197
Geitel, Zwingender Ausschluss bei Nichtbeachtung bindender Vorgaben im Planungswettbewerb (VK Berlin, Beschl. v. 14.01.2019 – VK B 2-31/18), Vergabeblog.de vom 23/04/2019, Nr. 40421
Geitel, Wie werden Alternativpositionen gewertet? (VK Bund, Beschl. v. 21.10.2018 – VK 2 – 88/18), Vergabeblog.de vom 10/01/2019, Nr. 39501
Geitel, Nicht alle Vergabeunterlagen müssen bei zweistufigen Vergabeverfahren bereits mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellt werden! (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.10.2018 – VII-Verg 26/18), Vergabeblog.de vom 26/11/2018, Nr. 39043
Geitel: BGH: Spekulationsangebote sind auszuschließen! (BGH, Urt. v. 19.06.2018 – X ZR 100/16 – Uferstützmauer), Vergabeblog.de vom 29/10/2018, Nr. 38817
Geitel, Ausschluss eines Bieters aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit: OLG Düsseldorf positioniert sich zu den Anforderungen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.03.2018 – VII-Verg 49/17), Vergabeblog.de vom 20/09/2018, Nr. 38470
Geitel, Dürfen Fabrikats-, Produkt- und Typangaben nachgefordert werden?, Anm. zu VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.06.2018 - 3 VK LSA 36/18, VPR 2018, 3516
Geitel, Schätzung des Auftragswerts: Ermitteln und dokumentieren!, Anm. zu VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.12.2017 - VK LSA 97/17, VPR 2018, 2975
Geitel, Selbstreinigung nach Auftragskündigung: Pauschale Behauptungen genügen nicht!, Anmerkung zu VK Thüringen, Beschluss vom 12.07.2017 - 250-4003-5533/2017-E-016-EF, IBR 2017, 692
Geitel/Bartelt: Errichtung eines Tunnelrohbaus kann auch feuerwehrtechnische Leistungen umfassen!, Anm. zu VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.2016 - 1 VK 32/16, VPR 2017, 3039
Geitel, Leistungsbeschreibung eindeutig: Zwingender Ausschluss bei Abweichung, Anm. zu VK Lüneburg, Beschluss vom 22.08.2016 - VgK-32/2016, VPR 2017, 2204
Geitel, Mindestjahresumsatz als Eignungsanforderung: Wie zu berechnen und wie zu begründen? (OLG Jena, Beschl. v. 02.08.2017 - 2 Verg 2/17), Vergabeblog.de vom 30.11.2017, Nr. 34519
Geitel, Gründung eines Zweckverbandes: Voraussetzungen für die Vergaberechtsfreiheit geklärt (EuGH, Urt. v. 21.12.2016, C-51 - Remondis), Vergabeblog.de vom 22.01.2017, Nr. 28823
Geitel, Schwellenwertberechnung: Auftragswerte zusammengehörender Leistungen sind zu addieren (OLG Köln, Beschl. v. 24.10.2016 - 11 W 54/16), Vergabeblog.de vom 16.01.2017, Nr. 28686
Geitel, Information an für den Zuschlag vorgesehenen Bieter stellt noch keinen Zuschlag dar, Anm. zu VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2015 - VK 1-5/15, VPR 2015, 160
Geitel, Schadensersatz bei verspäteter Zustellung des Angebots ohne Mitverschulden!, Anm. zu LG Bonn, Urteil vom 05.08.2015 - 3 O 365/13, VPR 2015, 1086 (nur online)
Geitel, Anordnung eines Baustopps im Nachprüfungsverfahren möglich!, Anm. zu VK Bund, Beschluss vom 18.06.2014 - VK 2-47/14 (IBR-Werkstatt-Beitrag)
Geitel, Hohe Hürden für eine vergaberechtsfreie Nachtragsbeauftragung!, Anm. zu VK Bund, Beschluss vom 07.07.2014 - VK 2-47/14, IBR 2014, 564
Geitel/Jansen, E-Book Vergaberecht 2020, Die vergaberechtliche Beurteilung von Spekulationsangeboten nach der Rechtsprechung des BGH – quo vadis Kalkulationsfreiheit?, Euroforum E-Book Vergabrecht, 2019
Geitel, VOB/A 2019 veröffentlicht!, Vergabeblog.de vom 20/02/2019, Nr. 39964
Geitel, Neues Bauvertragsrechrecht im BGB ab 01.01.2018, Vergabeblog.de vom 03.05.2017, Nr. 31209
Geitel/Jansen, Das Nachfordern von Unterlagen nach neuem Vergaberecht – (wie) können formal fehlerhafte Angebote „geheilt“ werden?, Euroforum E-Book Vergaberecht , 2017
Geitel, Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (brandenburgisches Vergabegesetz BbgVergG)“ - Drucksache 6/4245 (ab S. 145), 2016
Veranstaltungen
Tätigkeitsgebiet: Architekten- und Ingenieurrecht
Veranstalter: Congress und Presse
Adresse: Mainz
Das Seminar wendet sich in erster Linie an Neueinsteiger, aber auch an Teilnehmer mit Erfahrungen im Vergaberecht, die sich ein „Update“" wünschen und über aktuelle Entwicklungen informiert werden möchten. Diverse Richtlinien, Gesetze und Verordnungen auf europäischer, nationaler und Landesebene bilden ein schier unübersehbares Geflecht an Vorgaben für jeden an einem Vergabeverfahren Beteiligten. Diese Regelungen müssen eingeordnet und rechtssicher angewendet werden können. Unser Seminar führt Sie in das umfangreiche Gebiet des Vergaberechts ein und vermittelt einen Überblick über die diversen Regelungen und Anwendungsmöglichkeiten. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Vergaberechtsreform 2016. Lernen Sie das Vergabeverfahren von Grund auf kennen und profitieren Sie von der jahrelangen praktischen Erfahrung unserer Experten. Sie erhalten praxisnahe Hinweise zur Verfahrens- und Vertragsgestaltung, lernen Sie mögliche Risiken und Haftungsfallen kennen und lassen Sie sich erläutern, wie diese vermieden werden können. Unsere Experten vermitteln Ihnen anhand von praxisnahen Beispielen einen anschaulichen Einstieg in die komplizierte Materie. Während der einzelnen Teile werden praktische Arbeitshilfen vermittelt und aktuelle Entwicklungen angesprochen. Typische Vergabeunterlagen und die wesentlichen Formulare werden vorgestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Tätigkeitsgebiet: Vergaberecht
Veranstalter: TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.
Adresse: Berlin
Die Beschaffung von Planungsleistungen stellt den öffentlichen Einkauf vor besondere Herausforderungen. Sowohl im Bereich oberhalb als auch unterhalb der Schwellenwerte existieren erheblich voneinander abweichende Regelungen zur Durchführung der Vergabeverfahren. Dabei bedarf bereits die Beantwortung der Frage, ob der Schwellenwert über- oder unterschritten wird, einer intensiven und gründlichen Betrachtung. Die noch oft in der Praxis anzutreffende Vorgehensweise, die Auftragswerte der einzelnen Planungsdisziplinen nicht zusammenzurechnen, ist aufgrund jüngerer Entwicklungen nicht mehr begründbar.
Aufgrund der besonderen gesetzlichen Regelungen für Architekten und- Ingenieurleistungen in der HOAI erfährt dieser Beschaffungsbereich zudem eine erhebliche Dynamik. Die HOAI 2021 und das Anfang 2022 kommende Urteil des EuGH wird diese Problematik weiter verschärfen.
Anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis wird der Ablauf von Vergabeverfahren sowohl für den Bereich oberhalb als auch für den Bereich unterhalb der Schwellenwerte dargestellt. Hierbei sollen nicht nur Probleme aufgezeigt, sondern auch praktikable Lösungsansätze zur strukturierten Abwicklung solcher Vergabeverfahren gegeben werden.
Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.
Tätigkeitsgebiet: Vergaberecht
Veranstalter: KommunalplusBildung
Adresse: #Online